Info
So wurde das Waffenrecht nach Winnenden geändert
Kontrollen: Waffenbesitzer dürfen auch kontrolliert werden, wenn kein Verdacht auf Gesetzesverstoß besteht.
Zentrales Waffenregister: Die Informationen der Waffenerlaubnisbehörden sollen in einem zentralen Register gespeichert werden.
Waffensicherung: Waffen und Munition dürfen nur getrennt in sicheren Behältnissen aufbewahrt werden.
Großkalibrige Waffen: Die Altersgrenze wurde von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Amnestie: Bundesweit wurden bis Ende 2009 mehr als 200 000 Waffen abgegeben.


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