Arbeitsgericht
Kündigung wegen 80 Cent ist nicht gerechtfertigt
Reutlingen. Wegen eines falsch eingelösten 80-Cent-Bons hat ein Mann seinen Job verloren - zu Unrecht, urteilte am Dienstag das Arbeitsgericht Reutlingen. Der Mitarbeiter, 35, eines Sportbekleidungsherstellers hatte in der Kantine eine Essensmarke für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers. Aber da er sein Fehlverhalten eingeräumt hatte, sei eine Kündigung zu hart.


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