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Der Fall Roman Polanski

Polanskis Auslieferung steht nichts mehr im Weg

Sowohl Polanskis Antrag auf eine Verurteilung in Abwesenheit als auch der Antrag des Opfers, das Verfahren fallen zu lassen wurde abgelehnt.

Der Auslieferung Roman Polanskis von der Schweiz in die USA steht nichts mehr im Weg.
Foto: AP

Los Angeles. Doppelte Niederlage für Roman Polanski in dem seit über 30 Jahren laufenden Missbrauchsprozess: Ein Berufungsgericht in Los Angeles hat am Donnerstag einen Antrag des Starregisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt, berichtete der Internetdienst „Eonline.com“. Damit steht nun der Auslieferung Polanskis von der Schweiz in die USA nichts mehr im Weg. Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen.

Die Amerikanerin Samantha Geimer, die mittlerweile verheiratet ist und Kinder hat, hatte sich seit längerem um die Einstellung des Verfahrens bemüht. Das Aufsehen seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz belaste ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit, klagte die Frau bereits im Herbst.

Dem in Polen geborenen Filmemacher (“Der Pianist“) wird vorgeworfen, 1977 die damals 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann mit ihr Sex gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündung floh er aber aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich - und betrat die USA seitdem nie wieder.

Im Januar hatte ein Gericht in Los Angeles bereits einen Antrag des Regisseurs abgelehnt, das Verfahren in Abwesenheit von Polanski abzuschließen. Seine Anwälte gingen im März in Berufung. Dabei machten sie vor Gericht Verfahrensfehler geltend, die Staatsanwaltschaft und Richter bei dem Prozess 1977 durch geheime Unterredungen begangen haben sollen. Von dem inzwischen verstorbenen Richter Laurence J. Rittenband und anderen Beteiligten sei Polanski damals unfair behandelt worden. Der Regisseur sollte daher nicht an die Behörden in Kalifornien ausgeliefert werden, so die Forderung.

Ein Berufungsgericht hatte im Dezember angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher ohne dessen Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970-er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten. Auch die Fernsehdokumentation „Roman Polanski: Wanted and Desired“ aus dem Jahr 2008 deckte juristische Pannen im Zusammenhang mit Richter Rittenband auf.

Der Regisseur war Ende September auf Antrag der kalifornischen Staatsanwaltschaft in der Schweiz festgenommen worden und wartet auf seine Auslieferung an die USA. Er hält sich, mit einer elektronischen Fußfessel versehen, in seinem Haus in Gstaad auf, wo er unter Arrest steht.

(dpa/abendblatt.de)

Der Fall Polanski - Strafverfolgung seit 32 Jahren:

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