Urteil
Eine Bankerin spielte Robin Hood
Bonn. Als eine Art Robin Hood hat eine Bankerin (62) aus dem Rheinland armen Kunden geholfen. Gestern wurde sie vom Landgericht Bonn wegen Untreue in 117 Fällen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Für sich selbst zweigte die Filialleiterin keinen Cent ab.
Doch für ärmere Kunden genehmigte sie Überziehungskredite, die nicht zulässig waren. Das Geld von reicheren Kunden - insgesamt 7,6 Millionen Euro - nutzte sie, um die Konten für die Zeit der Prüfungen auszugleichen. Anschließend buchte sie das Geld wieder zurück - bis auf 1,1 Millionen Euro.


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