Prozess in Moers
Zwillinge fast verdurstet – Eltern verurteilt
Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Freiheitsberaubung wurden die Eltern zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Freiheitsberaubung wurden die Eltern zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Foto: picture-alliance/chromorange
Moers. Kaum vorstellbares Martyrium im Kinderzimmer: Mehr als zwei Jahre lang haben Eltern ihre kleinen Zwillinge in Xanten immer wieder gefesselt und eingesperrt. Als Ärzte und Behördenmitarbeiter die Kinder zu Gesicht bekamen, bot sich ihnen ein elendes Bild: Die fünfjährigen Mädchen waren unterernährt und ausgetrocknet, wund bis auf das rohe Fleisch, hatten die Haare büschelweise ausgerissen und Striemen an den Handgelenken. Ihr kleinen Körper waren mit blauen Flecken übersät, berichtete der Staatsanwalt am Mittwoch beim Prozess gegen die Eltern in Moers.
Zwischen ihrem dritten und fünften Lebensjahr waren die Zwillinge im Kinderzimmer immer wieder lange Zeit eingesperrt und oft gefesselt. Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Freiheitsberaubung verurteilte das Landgericht die Eltern nach nur wenigen Stunden Verhandlung am Mittwoch zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Nach außen hin spielte die Familie heile Welt. Überreinlich und akkurat sei seine Frau (36), sagte der Vater aus und legte ein Teilgeständnis ab. Der 39-Jährige räumte ein, sich mehr um den Hund als um seine Kinder gekümmert zu haben. Er habe es nicht geschafft, dem Treiben seiner Frau ein Ende zu setzen und sich zu sehr geschämt, um Hilfe zu holen. Wenn er von der Arbeit kam und seine gefesselten Kinder befreite, habe seine Frau ihn angewiesen, sie wieder festzubinden. Die 36- Jährige hatte dagegen fast alles abgestritten: Sie habe ihre Kinder weder geschlagen noch gefesselt und auch keine Misshandlungen gesehen. Die blauen Flecken hätten die Kinder vom Sturz aus dem Hochbett, habe sie vermutet. Tatsächlich sah das Gericht eine Misshandlung der Kinder als nicht erwiesen an.
Sie habe ihre Kinder vielleicht etwas vernachlässigt, weil sie überfordert gewesen sei, sagte die zierliche, braun gebrannte Frau. Ihre eigene Kindheit in einem Heim sei auch sehr schlimm gewesen – sie „kenne es daher gar nicht anders“. Ein später geborenes Kind ist nach wie vor in ihrer Obhut.
Das Leiden der kleinen Mädchen kam ans Licht, als der Vater mit einer seiner Töchter bei einem Arzt vorstellig wurde, weil das unterentwickelte Mädchen beim Gehen schwankte. Dabei kollabierte das Mädchen und kam ins Krankenhaus. Die Ärzte alarmierten das Jugendamt und deckten damit auch den desolaten Zustand der kleinen Schwester auf.



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