Arbeitsgericht: Urteil
Gekündigt, weil sie sechs Maultaschen mitnahm
Nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hat eine Altenpflegerin ihren Job verloren, weil sie sechs Maultaschen eingesteckt hatte, die nach dem Essen übrig geblieben waren.
Radolfzell. Das Arbeitsgericht Radolfzell wies am Freitag die Klage der 58-jährigen Waltraud B. gegen die fristlose Kündigung ab. Sie habe damit rechtswidrig in das Eigentum des Arbeitgebers eingegriffen und gegen dessen Verbot verstoßen, dass Essensreste der Bewohner nicht mitgenommen werden dürfen. Das städtische Heim in Konstanz hatte die Frau im April entlassen, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Spezialität verborgen in einer Stofftasche mit nach Hause nehmen wollte. Die Gewerkschaft Ver.di sprach von einem "Schandurteil".


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