31.10.12

Prozess

Kachelmann muss weiter um Schadenersatz kämpfen

Die Öffentlichkeit musste draußen bleiben, als Kachelmann vor Gericht auf seine Ex-Geliebte traf. Diesmal hat er die Beweislast.

Foto: REUTERS
Swiss meteorologist and TV weather host Kachelmann (R) sits opposite his former partner Claudia D. at the country court in Frankfurt
Der Moderator Jörg Kachelmann (r.) sitzt seiner Ex-Geliebten Claudia D. im Gerichtssaal gegenüber

Frankfurt/Main. Jörg Kachelmann und seine Ex-Geliebte verharren im Streit um Schadenersatz für den Wettermoderator beide auf ihren Standpunkten. Eine Güteverhandlung scheiterte am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt. Kachelmann fordert mehr als 13.000 Euro für Sachverständigengutachten, mit denen er sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt hatte. Das Gericht werde auf übereinstimmenden Antrag der Parteien einen neuen Verhandlungstermin ansetzen, sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer.

In Frankfurt traf der Schweizer Fernsehmoderator nach anderthalb Jahren erstmals wieder auf seine frühere Geliebte Claudia D., die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun – anders als im Strafverfahren – beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Die Öffentlichkeit war während der etwa zweieinhalb Stunden langen Verhandlung ausgeschlossen. Gleich nach Beginn schickte der Vorsitzende Richter Richard Kästner Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören". Von den Parteien gab es auch nach der Verhandlung keine Stellungnahme.

Wann die Verhandlung fortgesetzt wird, will das Gericht noch bekanntgeben. Dann könnte der Prozess mit der Anhörung der Parteien oder einer weiteren Beweisaufnahme weitergehen. "Das hindert die Parteien aber nicht daran, sich gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt gütlich zu einigen", sagte ein Gerichtssprecher.

Claudia D. betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille. Kachelmann erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat. Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten – was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Die beiden wurden am Mittwoch allerdings nicht förmlich angehört.

Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer "Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt". Sie wandten sich gegen den Vorwurf, es gebe eine "Opferindustrie", die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann "lediglich einen kleinen Teil" des Schadens geltend, der ihm durch die – nach seinem Vorbringen – falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der Fall Kachelmann
Der Fall Kachelmann
20. März: Der Moderator, Schweizer Staatsbürger, wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als "frei erfunden" zurück. Der Moderator kündigt an, "wegen falscher Anschuldigung" Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: "Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen", teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV-Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.
27. März: Die Festnahme des Moderators war von langer Hand geplant, berichtet "Der Spiegel". Eine "Soko Flughafen" habe die Aktion drei Wochen lang vorbereitet.
4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers hat "zwei Punkte ihrer Aussage" laut "Spiegel" zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
19. Mai: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage in einem besonders schweren Fall.
5. Juni: Der Fall stehe möglicherweise vor einer Wende, berichtet der "Spiegel". Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex-Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend tatverdächtig. Kachelmanns Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden.
7. Juli: Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe teilt mit, dass sie beantragt hat, Kachelmanns Haftbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den 51-Jährigen. Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.
dpa
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