Landgericht Frankfurt
Folterandrohung: Kindermörder Gäfgen erhält Schadenersatz
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat dem Kindermörder Magnus Gäfgen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro zugesprochen.
Frankfurt/Main. Um 11.24 Uhr tritt Magnus Gäfgen unter Blitzlichtgewitter in den Gerichtssaal. Dunkler Anzug, weißes Hemd, versteinerte Miene. Die mittlerweile acht Jahre Gefängnis scheinen dem verurteilten Kindermörder äußerlich kaum etwas angehabt zu haben. Eine wütende Prozessbeobachterin beschimpft ihn im vollen Gerichtssaal mit drastischen Worten. Volkes Seele kocht anscheinend noch immer, weil der Kindermörder eine Entschädigung haben wollte und bekommen hat.
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigte die Vorinstanz und erkannte dem 37-Jährigen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro zu. Ein Polizist hatte ihm in einem Verhör am 1. Oktober 2002 Gewalt angedroht, damit er das Versteck des kleinen Jakob von Metzler preisgibt. Den hatte Gäfgen zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits erwürgt und in einem abgelegenen See im Vogelsberg versenkt, wofür er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.
und zehn Jahre nach der Gewaltandrohung musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt in zweiter Instanz mit Gäfgens Schadenersatzklage befassen. Offenbar hielt der Vorsitzende Richter Ulrich Stump ein gewisses Aggressionspotenzial gegenüber Gäfgen für möglich, denn die vielen Zuschauer durften die Verhandlung nur durch dickes Glas und nach strengen Sicherheitsvorkehrungen verfolgen. Doch die rund halbstündige Berufungsverhandlung am Vormittag war reichlich unspektakulär. Danach zog sich der Senat zu einer mehrstündigen Beratung zurück.
In erster Instanz hatte das Gericht das Land Hessen im August 2011 zu einer Zahlung von 3000 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Land lehnte die Zahlung allerdings ab und legte Berufung ein. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) bezeichnete das Urteil seinerzeit als "schwer nachvollziehbar" und ergänzte: "Auch für mich persönlich ist es schwer erträglich, wenn einem verurteilten Kindermörder eine Entschädigung zugesprochen wird."
Auch am Mittwoch zog das Land alle Register, um die symbolische Niederlage abzuwenden. Da Gäfgen privat insolvent ist, habe er gar kein Anrecht auf eine Geldzahlung und somit auch kein Klagerecht, führte Rechtsanwalt Thomas Kittner für das Land aus. Der Rechtsanwalt verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dienstag, wonach Gäfgens Insolvenzverwalter eine mögliche Entschädigung einkassieren dürfe.
Doch das Oberlandesgericht ließ alle Einsprüche des Landes Hessen nicht gelten und verwies dabei vor allem auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR). Die Straßburger Richter hatten in der Gewaltandrohung gegen Gäfgen einen Verstoß gegen das Folterverbot gesehen und rechtlich "spürbare Folgen" gefordert. Die Urteile gegen die beiden Polizeibeamten, die die Gewaltandrohung zu verantworten hatten, werteten demnach sowohl der EMGR als auch das OLG als nicht ausreichend an. Die beiden Polizisten waren im November 2004 lediglich verwarnt und zu Geldstrafen unter Vorbehalt verurteilt worden.
Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer freute sich über die "präventive Wirkung" des Urteils. Damit sei klar, dass Gewaltandrohung in Verhören unrechtmäßig sei. Unklar ist allerdings noch, ob Gäfgen das Geld behalten darf. Darüber muss nun laut Heuchemer das Landgericht Marburg urteilen.
Die Klagewut Gäfgens dürfte nun aber ein Ende gefunden haben. Das Land Hessen hat gegen das Urteil keine Einspruchmöglichkeit mehr und muss zahlen.

















