Prozess: Wie viel ist ein Publikumsliebling wert?
Knut und der Raubtierkapitalismus
Neumünster fordert 500 000 Euro für den Eisbären. Die Berliner Kontrahenten wollen aber nur 350 000 bezahlen.
Berlin. Für die älteren Damen vor Saal 100 des Berliner Landgerichts ist dies ein hässlicher Streit. Geschachert wird um ihren geliebten Knut (2), den Star des Berliner Zoos. Von den Millionen-Einnahmen mit dem Geschäft um den Eisbären will der Tierpark Neumünster als eigentlicher Eigentümer des Tieres nun einen Teil abhaben. Für Rentnerin Doris Webb (66) aber zählt nur eines: "Knut soll in Berlin bleiben." Fast jeden Tag besucht sie ihn. Bei so viel Tierliebe sollte Geld doch keine Rolle spielen.
Doch genau darum geht es zwischen dem Berliner Zoo und dem Tierpark Neumünster. Die Schleswig-Holsteiner beanspruchen das Eigentum an Knut. Der Berliner Zoo hatte dessen Vater Lars zu Zuchtzwecken aus Neumünster geholt, bis Ende 2006 Knut zur Welt kam. Das erste Jungtier aus dieser Züchtung gehört laut Vertrag dem Tierpark in Schleswig-Holstein.
Richter Philip Hegermann macht den Klägern allerdings gleich zum Auftakt des Prozesses klar, dass ihre Erfolgschancen sehr begrenzt sind. Das Eigentumsrecht über den Eisbären sei nicht gleichzeitig an ein Verwertungsrecht der "Marke Knut" gekoppelt, sagt er und schlägt vor, doch noch einmal über einen Verkauf des Tieres an den Berliner Zoo nachzudenken. Daraufhin beginnt im Saal ein Gefeilsche über den Preis für Knut, der an Raubtierkapitalismus erinnert. Beide Parteien ziehen sich zu Beratungen zurück, die Verhandlung wird unterbrochen.
Doris Webb und ihre Freundinnen aus der Initiative "Knut forever in Berlin" nutzen die Pause, um Werbung für ihre Sache zu machen. 28 000 Unterschriften haben sie bereits dafür gesammelt, dass der junge Eisbär in der Hauptstadt bleiben soll. "Es geht uns aber auch darum, dass Knut ein neues Gehege bekommt, das den heutigen Standards entspricht", sagt Webb. "Außerdem braucht er eine Gefährtin, und zwar bald." Dann bittet der Richter alle Prozessbeteiligten wieder in den Saal.
"Hier gibt es keine Zockerei", sagt Anwalt Joachim Gabler, der den Berliner Zoo im Zivil-Prozess vertritt. 350 000 Euro bieten seine Mandanten, vertreten durch Zoodirektor Bernhard Blaszkiewitz. "Wir können nicht einen Cent mehr bezahlen." Der Zoo sei als gemeinnützige Aktiengesellschaft Empfänger von Zuwendungen durch das Land Berlin und daher verpflichtet, "äußerst sparsam zu wirtschaften". Der Tierpark Neumünster mit seinem Direktor Peter Drüwa hatte zunächst das Doppelte gefordert, 700 000 Euro, allerdings für Knut und seinen Vater Lars. Später schrauben sie ihre Ansprüche herunter auf 500 000 Euro.
Unstrittig ist, dass das einstmals weiße Fellbündel dem Berliner Zoo die Zuschauer in Massen zuführte. 2007 beispielsweise zählte der Zoo mehr als drei Millionen Besucher, 27 Prozent mehr als 2006. Der Bilanzgewinn betrug insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. "Im Jahr 2007 hat der Berliner Zoo allein eine Million durch die Vermarktungsrechte eingenommen", behauptet Anwalt Arne Graßmay, der die Kläger aus Neumünster vertritt. Schließlich ist die Situation in Saal 100 verfahren. Keine der beiden Parteien will von ihren Forderungen abrücken. Das Gericht räumt daraufhin weitere Zeit zu Verhandlungen ein. Bis zum 13. Juli können sich die beiden Zoos einigen. Sonst kommt es im September zu einem weiteren Verhandlungstermin.


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