11.07.12

Doping-Verfahren

Lance Armstrong gibt nicht auf - Erneute Klage eingereicht

Nachdem die 80-seitige Beschwerdeschrift am Montag von einem Gericht in Austin (Texas) wegen "Irrelevanz" zurückgewiesen worden war, reichten die Anwälte des ehemaligen Radprofis am Dienstag eine auf 25 Seiten verkürzte Klageschrift ein.

Foto: dapd/DAPD
Armstrong Doping Cycling
Lance Armstrong hatte mit seiner Klage keinen Erfolg

Austin. Er gibt nicht auf, obwohl kaum jemand mehr an seine Unschuld glaubt: Lance Armstrong versucht mit einer neuerlichen Maßnahme, das Doping-Verfahren gegen ihn in den USA zu verhindern. Nachdem die 80-seitige Beschwerdeschrift am Montag von einem Gericht in Austin (Texas) wegen "Irrelevanz" zurückgewiesen worden war, reichten die Anwälte des ehemaligen Radprofis am Dienstag eine auf 25 Seiten verkürzte Klageschrift ein. Die Kernpunkte bleiben die gleichen: Armstrongs Lager argumentiert, die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA habe keinerlei Befugnis, ihn anzuklagen und außerdem im Zuge ihrer Ermittlungen gegen ihn Bundesgesetze verletzt. Armstrong fordert eine Entscheidung des Gerichts bis Samstag. Dann muss er entweder die Sanktionen der USADA anerkennen oder den Fall vor ein Schiedsgericht bringen. Ihm droht die Aberkennung sämtlicher Titel.

Ein Amtsgericht in Austin/Texas wies am Montag (Ortszeit) eine Klage des Radstars im Eiltempo ab. Der Tour-Rekordsieger hatte die Anti-Doping-Agentur USADA unter anderem wegen Zeugenbeeinflussung an der Fortführung des Verfahrens hindern wollen. Nach nur gut sieben Stunden Bedenkzeit folgte die für Armstrong niederschmetternde Replik von Richter Sam Sparks: "Dieses Gericht wird Armstrongs Wunsch nach Publicity, Selbstverherrlichung und Verunglimpfung der gegnerischen Partei nicht nachkommen." Drei Weggefährten Armstrongs wurden bereits lebenslang gesperrt.

Die USADA wirft dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger Doping und Handel mit illegalen Substanzen über mehrere Jahre vor. Der Texaner bestreitet die Vorwürfe, will eine Schiedsgerichts-Verhandlung aber unbedingt vermeiden – zumal die Anti-Doping-Behörde nach eigenen Angaben zehn Ex-Teamkollegen als Belastungszeugen aufbieten kann. Zudem sei die USADA im Besitz von Armstrong-Blutproben, die Doping-Spuren zweifelsfrei aufwiesen.

Mit einem 80-seitigen Schreiben an das Gericht in Austin hatte Armstrong die USADA per Einstweiliger Verfügung ausbremsen wollen. Allein 261 Paragrafen mit zum Teil sogar Unterabschnitten führten die Anwälte des inzwischen gesperrten 40-Jährigen ins Feld.

Sparks machte da nicht mit. Er sei nicht bereit, "80 zumeist unnötige Seiten durchzugehen, nur um die wenigen Kernpunkte mit relevanten Fakten herauszufiltern", sagte der Richter laut US-Medien. Derartige Schreiben, so Sparks, würden "eine kurze und einfache Erklärung detaillierter Fakten" erfordern und keinen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe".

Armstrong hat die Chance, die Klage innerhalb von 20 Tagen erneut einzureichen, aber nur, wenn er ausschließlich den Fall betreffende Informationen vorbringt. Medienberichten zufolge kündigten die Anwälte am Montag bereits an, erneut vor Gericht zu ziehen.

Der Schritt dürfte schnell erfolgen, da Armstrong nur noch bis Samstag Zeit hat, offiziell auf die USADA-Vorfürfe zu reagieren und ein Schiedsgericht anzurufen. Sollte er verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren. Der Ex-Radprofi bezichtigt die USADA, Fahrer zu bestechen, gegen ihn auszusagen. Zudem sprach er von einem "korrupten Verfahren".

Im Juni hatten die amerikanischen Doping-Jäger Armstrong, dessen ehemaligem Teamchef Johan Bruyneel und vier weiteren langjährigen Betreuern und Ärzten ein umfangreiches Schreiben mit Vorwürfen zugesandt. Die Beschuldigten sollen Teil einer Doping-Veschwörung gewesen sein und in den Teams US Postal, Discovery Channel, Astana und RadioShack über mehrere Jahre Doping praktiziert und gefördert haben, etwa EPO-, Testosteron- und Kortison- und Blutdoping.

Drei frühere Begleiter Armstrongs ließen nach USADA-Angaben die Frist für eine Schiedsgericht-Verhandlung verstreichen und wurden daraufhin am Dienstag lebenslang aus dem Sport verbannt. Der frühere Teamarzt Luis Garcia del Moral, dessen spanischer Landsmann Jose Marti und der umstrittene italienische Mediziner Michele Ferrari hatten lange Jahre mit dem Tour-Rekordsieger zusammengearbeitet.

"Diese Individuen dauerhaft aus dem Sport zu verbannen, ist eine starke Aussage, die diese und kommende Generationen von Athleten vor ihrem Einfluss schützen kann", sagte USADA-Geschäftsführer Travis Tygart laut der Mitteilung. Die drei Männer hatten zuvor jegliches Fehlverhalten abgestritten, die Möglichkeit für eine Schiedsgerichts-Verhandlung jedoch nicht genutzt. Die Strafen sollen weltweit gelten.

(dapd/dpa/abendblatt.de)

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