Der seit mehr als vier Jahren schwelende Rechtsstreit der Schwergewichts-Boxweltmeister Vitali und Wladimir Klitschko mit ihrem früheren Hamburger...

Hamburg. Der seit mehr als vier Jahren schwelende Rechtsstreit der Schwergewichts-Boxweltmeister Vitali und Wladimir Klitschko mit ihrem früheren Hamburger Promoter Universum könnte mit einer Überraschung zu Ende gehen. Richter Rudolf Gerberding verkündete gestern in Zimmer 109 des Oberlandesgerichts (OLG) ein Urteil, das, sollte es rechtskräftig werden, als K.-o.-Niederlage für Universum-Chef Klaus-Peter Kohl gewertet werden müsste.

Das OLG stellte fest, dass die Verträge der Klitschko-Brüder mit Universum zum 30. April 2004 beendet waren und sich nicht, wie von Universum behauptet, um die verletzungsbedingten Ausfallzeiten der Sportler bis 2005 hinein verlängert hätten. Damit hob es das Urteil des Landgerichts auf, das am 16. Dezember 2004 die fristlose Kündigung der Klitschkos, die sich seitdem selbst vermarkten, zum 1. Mai 2004 für unrechtmäßig erklärt und die Laufzeit der Verträge auf 22. Juni (Wladimir) und 22. Oktober 2004 (Vitali) datiert hatte. Eine anhängige Schadenersatzklage Universums im Streitwert von bis zu fünf Millionen Euro wäre damit hinfällig.

Dabei stellten die OLG-Richter nicht grundsätzlich die Praxis infrage, Verträge per Klausel um verletzungsbedingte Ausfallzeiten zu verlängern, sondern folgten lediglich der Auffassung der Klitschko-Verteidiger, dass sich beide Parteien in mündlichen Vertragsverhandlungen darauf geeinigt hätten, dass die Zusammenarbeit am 30. April 2004 ihr Ende finden sollte. Dies bestreitet Universum weiterhin. Zwar ließ das OLG eine Revision wegen "fehlenden übergeordneten Interesses" nicht zu, allerdings haben die Universum-Anwälte die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun eine Nichtzulassungs-Beschwerde einzulegen. Dazu wollen sie jedoch zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Klitschkos Hamburger Anwalt Sebastian Cording rechnet damit, dass Universum den Schritt nach Karlsruhe gehen wird. "Das wäre aber ein langwieriger Prozess, der aus meiner Sicht kaum Aussicht auf Erfolg hat", so Cording. Gejubelt wird jedoch erst nach dem Schlussgong.bj