Flugausfall
Bei Streik keine Entschädigung
Was Passagiere wissen sollten, falls die deutschen Fluglotsen die Arbeit im Juli niederlegen
Ohne Fluglotsen geht weder am Boden noch in der Luft gar nichts
Foto: dpa
Kommt es doch noch zu einem Fluglotsenstreik, haben Passagiere bei einem Flugausfall keinen Anspruch auf Entschädigung. Es handelt sich um einen Fall höherer Gewalt. Denn die Fluglotsen sind weder bei einer Fluggesellschaft noch bei einem Veranstalter angestellt. Nicht zum Ferienbeginn, aber ab Mitte Juli droht Reisenden in Deutschland ein Streik der Fluglotsen.
Passagiere müssen es sich aber nicht bieten lassen, wenn sie mit dem Problem alleingelassen werden. Wer auf dem Flughafen festhängt, müsse von seiner Fluggesellschaft oder seinem Reiseveranstalter betreut werden, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Das ist unabhängig vom Verschulden." Betroffenen stehen Essen und Getränke zu, meist in Form von Gutscheinen. Und sie dürfen kostenlos zweimal telefonieren oder E-Mails schreiben. Wenn die Wartezeit sich über Tage hinzieht, muss die Airline Hotelübernachtungen übernehmen.
Außerdem habe der Reisende die Wahl, das Geld für den Flug zurückzuerhalten oder den nächstmöglichen Flug ans Ziel zu nehmen.




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