Landgericht Frankfurt
Schadenersatz für Kinder wegen entgangener Urlaubsfreude
Schon fünfjährige Kinder haben Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Für Kinder in diesem Alter ist Urlaub etwas Besonderes, wohingegen Kleinkinder bis drei Jahre ihn noch nicht bewusst wahrnehmen. So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main im Prozess um einen Urlaub auf einer Hotelbaustelle (Az.: 2-24 S 61/10). In dem Fall hatte die Klägerin für sich und ihren Sohn einen Cluburlaub gebucht. Auf der Anlage wurde noch gebaut, viele der versprochenen Attraktionen waren noch nicht fertig - unter anderem der Kinderpool und der Kinderclub. Wegen der Bauarbeiten konnte das Kind zudem nicht ungestört spielen. Die Richter minderten deshalb nicht nur den Reisepreis um 73 Prozent, sondern gestanden der Klägerin und ihrem Sohn eine Entschädigung von insgesamt 1765 Euro zu.



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