Montag, 28. Mai 2012, 17:43

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Reiserecht

Mitschuld bei verpasstem Flug

Zumm falschen Abflughafen aufgebrochen

Reiseveranstalter können dafür haftbar gemacht werden, wenn sie Mitschuld daran haben, dass Kunden zum falschen Airport aufbrechen.

Reiseveranstalter können dafür haftbar gemacht werden, wenn sie Mitschuld daran haben, dass Kunden zum falschen Airport aufbrechen. So urteilte das Amtsgericht Rostock (Az.: 43 C 212/09). In dem Fall ging es um eine Kreuzfahrt, die in Gran Canaria beginnen sollte. Die Gäste erhielten vom Reisebüro als Abflugzeit in "Frankfurt-Hahn" 3.45 Uhr genannt. Wegen dieser sehr frühen Abflugzeit bemühte sich das Reisebüro im Auftrag der Touristen um eine andere Regelung. In der E-Mail an den Veranstalter schrieb das Reisebüro sechsmal von "Frankfurt-Hahn" als Abflugort. Obwohl der Flug tatsächlich in Frankfurt-Rhein-Main starten sollte, korrigierte der Veranstalter diesen Irrtum nicht. Die Urlauber kamen nachts in Hahn an, bemerkten den Fehler und fuhren nach Frankfurt-Rhein-Main, wo sie die Maschine aber nicht mehr erreichten. Mit einem separat gebuchten Linienflug flog das Paar dann nach Gran Canaria. Die Ticketkosten von mehr als 2360 Euro musste der Veranstalter den Gästen ersetzen.(dpa)

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus