29.06.12

Reise

Alkoholtest-Gerät ab 1. Juli Pflicht in Frankreich

Frankreich-Urlauber müsssen ab Sonntag einen Schnelltest dabei haben, sonst droht ein Bußgeld. Auch eine Warnweste ist jetzt Pflicht.

Foto: dpa/DPA
Ab Sonntag 1. Juli muss in Frankreich jeder einen Alkohol-Schnelltest dabei haben
Ab Sonntag 1. Juli muss in Frankreich jeder einen Alkohol-Schnelltest dabei haben

Frankreich. Wer in seinem Sommerurlaub eine Reise nach Frankreich plant, muss eine Neuregelung in Deutschlands Nachbarland beachten: Jeder Autofahrer muss ein Alkoholschnelltest im Wagen haben. Die Idee der Franzosen: Wer etwas getrunken hat und nicht weiß, ob er noch fahren darf, kann das künftig selbst überprüfen. Die Einwegtests gibt es in Frankreich in jedem Supermarkt, in Apotheken und an Tankstellen. Sie kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.

Die französische Regierung erhofft sich mit dieser Regelung weniger tödliche Unfälle wegen Allkohols im Straßenverkehr. Im Land von Bordeaux und Champagner ist bei jedem dritten tödlichen Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Nach einer Übergangsfrist soll das Fehlen des Alkoholtests mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens elf Euro geahndet werden, möglich seien bis zu 90 Euro.

+++ADAC hält Alkohol-Schnelltests in Frankreich für ungenau+++

Wichtig ist, dass der mitgeführte Teste eine französische Zulassung hat. In Deutschland sieht man die Regelung kritisch. Der ADAC zweifelt am Sinn des Ganzen, hält die Regel sogar für kontraproduktiv. Die Möglichkeit zum Test verführe unter Umständen zu sorgloseren Alkoholkonsum, sagte Monika Gaß vom ADAC Pfalz.

Apotheker sehen noch ein ganz anderes Problem. Vor allem im Sommer kann es im Innenraum von Autos oft wärmer als 40 Grad werden - dann nimmt allerdings die Wirksamkeit der Tests ab.

In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss laut ADAC überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens sechs Monate den Führerschein los.

+++Frankreich verlangt Alkoholtestgerät im Auto+++

Neben dem Alkoholtest muss in Frankreich künftig auch eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Sie muss angelegt werden, wenn man außerhalb von Ortschaften das Auto verlässt. Auch Radfahrer werden verpflichtet, nachts eine Warnweste zu tragen. wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, darf in Frankreich außerorts nur 90 Km/h fahren, auf der Autobahn 110 Km/h.

rek, dpa, abendblatt.de
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