Verspätungen
Fluggesellschaften müssen Ersatzcrew zügig bereitstellen
Eine Airline muss eine Ersatzcrew parat haben, wenn anderenfalls große Verspätungen drohen. Das gilt vor allem, wenn vorher absehbar ist, dass das Ersatzpersonal benötigt wird. Sorgt sie nicht vor, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, falls sich das Flugzeug durch einen Wechsel der Crew um mehr als drei Stunden verzögert. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 47/11).
In dem Fall war ein Flugzeug 9,5 Stunden verspätet angekommen. Das hätte die Fluglinie vermeiden müssen, urteilten die Richter und sprachen den Betroffenen eine Entschädigung von je 400 Euro zu. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände schuld am Problem waren und alle zumutbaren Maßnahmen dagegen ergriffen wurden.



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