27.09.11Reiseplanung
Urlaub via Internet - 21 Prozent der Deutschen buchen online
Vor allem junge Menschen buchen ihre Reisen immer öfter im World Wide Web. Erwartungsgemäß gehen die über 64-Jährigen lieber konventionelle Wege.
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Immer häufiger buchen Deutsche ihre Reisen im Internet
Wiesbaden. Die Bundesbürger buchen ihren Urlaub vermehrt im Internet. Im vergangenen Jahr reservierten 21 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen ihre Urlaubsunterkünfte online, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. 2009 hatte der Anteil noch bei 17 Prozent gelegen.
Mit 35 Prozent nutzten Menschen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren diese Buchungsmöglichkeit am häufigsten. Die Altersgruppe der über 65-Jährigen nutzte das Internet dagegen mit 8 Prozent am seltensten zur Urlaubsbuchung. Bei den 45- bis 64-Jährigen buchten 23 Prozent online, bei den 16- bis 24-Jährigen 15 Prozent.
Ihre Rechte als Flugpassagier
1. Was steht mir zu, wenn sich mein Flug verspätet?
Bei mindestens zwei Stunden Wartezeit auf einen Kurzstreckenflug haben Sie Anspruch auf Erfrischungen und eventuell Mahlzeiten. Bei Mittelstreckenflügen gilt das erst nach drei Stunden, bei Langstrecken nach vier Stunden. Meist werden dafür Gutscheine ausgegeben, die in den Flughafengeschäften eingelöst werden können. Die Fluggesellschaft muss Ihnen auch Telefonate ermöglichen und unter Umständen ein Hotel bezahlen.
Ist der Flug über fünf Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie ab vier Stunden Verspätung auf eine Reisepreis-Minderung pochen.
2. Komme ich bei verpasstem Anschlussflug automatisch in den nächsten Flieger?
Erreichen Sie Ihren Anschlussflug wegen Verspätung oder gestrichenem Flug nicht rechtzeitig, muss die Airline Sie auf den nächsten Flug umbuchen – allerdings nur, wenn Sie beide Flüge bei der Fluggesellschaft zusammengebucht haben. Bei längeren Wartezeiten haben Sie auch Anspruch auf Verpflegung und ggf. Unterkunft.
Eine pauschale Entschädigung bei verpasstem Anschluss gibt es nicht, für verpasste Nächte im Hotel am Ankunftsort oder für bereits gebuchte Mietwagen hingegen schon.
Wenn Sie allerdings mehrere Einzelflüge etwa von Billigfliegern kombiniert haben, ist das Umsteigen Glückssache. Sie haben jedenfalls keinen Anspruch, von einem verpassten Anschlussflug auf einen späteren Flug umzusteigen.
3. Kann ich umbuchen, wenn ich zu spät am Flughafen bin und nicht mehr mitfliegen kann?
Wenn Sie Ihren Flug verpassen, haben Sie meist Pech gehabt: Die meisten günstigen Tarife der Fluggesellschaften schließen eine Umbuchung weitgehend aus - oder sie wird durch Gebühren teurer als einen neuen Flug zu buchen.
Auch den Flugpreis können Sie nicht zurückfordern, die Gebühren dagegen schon. Gerade bei Billigfliegern machen Flughafen- und Buchungsgebühren usw. oft einen großen Teil des Flugpreises aus.
4. Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird oder überbucht ist?
Wenn Sie aus diesen Gründen nicht wie geplant fliegen können, muss die Fluggesellschaft Sie kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen oder Ihnen auf Wunsch den Flugpreis in voller Höhe erstatten. Wie bei Verspätungen stehen Ihnen auch Erfrischungen, Verpflegung, Telefonate und eventuell ein Hotel zu.
Unter Umständen haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung: Bei Kurzstreckenflügen sind 250 Euro fällig, bei Mittelstrecken 400 Euro und bei Langstrecken 600 Euro. Die Regelung gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union.
5. Welche Entschädigung gibt es, wenn mein Gepäck verloren geht?
Die Airlines haften für den entstandenen Schaden mit maximal rund 1170 Euro. Allerdings bekommen Sie nur dann Geld, wenn Sie den Verlust innerhalb einer Frist von sieben Tagen bei der Fluggesellschaft melden und glaubhaft den Wert der verloren gegangenen Sachen nachweisen können, z.B. mit Kaufbelegen. Außerdem steht Ihnen bei Gepäckverlust sofort eine kleine Summe zu, um sich mit den nötigsten Toilettenartikeln zu versorgen.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie das fehlende Gepäck auch dem Reiseveranstalter melden. Für jeden Tag, an dem Sie kein Gepäck haben, können Sie beim Veranstalter außerdem etwa 20 Prozent des Tagespreises als Reisepreisminderung geltend machen.
6. Muss die Fluggesellschaft einen Koffer, der zu spät ankommt, in mein Hotel bringen?
Die Airlines sind nicht dazu verpflichtet, verspätet eingetroffenes Gepäck ins Hotel nachzuliefern. Doch die meisten Fluggesellschaften tun das meist aus Kulanz und auch kostenlos.
7. Wann kann eine Airline sich weigern, Entschädigungen zu zahlen?
Ausnahmen für Entschädigungen gelten bei außergewöhnlichen Umständen. Das kann zum Beispiel schlechtes Wetter sein, durch das Flüge sich verspäten oder ausfallen.
Bei einem Vulkanausbruch geht man allerdings juristisch von höherer Gewalt aus. Die Fluggesellschaft wird nicht als Schuldige gesehen und muss daher keine weiteren Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz für annullierte Flüge leisten.
Häufig geben Fluggesellschaften auch technische Probleme als Grund an, die sie als außergewöhnliche Umstände einstufen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen sie das allerdings nur bei besonderen Gründen tun, etwa bei Sabotage.
8. Muss mich die Fluggesellschaft über meine Rechte aufklären?
Die Airlines müssen Ihnen Informationen über Passagierrechte aushändigen, wenn Sie danach fragen. Kommt es zum Streitfall mit einer Gesellschaft: Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Mobilität (
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org
).
(dapd)