Presslufthammer
Staub und Baulärm im Hotel müssen nicht hingenommen werden
Wird auf einem Hotelgelände täglich mit viel Lärm und Staub gebaut, haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz. Durch den Baustellencharakter des Hotels und die Verlegung des Speisesaals in eine offene Bar ist die Reise so mangelhaft, dass die Urlauber 60 Prozent des Reisepreises zurückerhalten, urteilte das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 135/09).
In dem Fall hatten die Kläger Urlaub in einem Hotel gemacht, an dem täglich gebaut wurde, unter anderem mit Presslufthämmern. Die Feriengäste konnten zudem den Pool kaum nutzen. Weite Bereiche des Hotels waren mit Sichtschutzplanen abgehängt. Die Kläger konnten die Bauarbeiten mit Fotos belegen. Da die Reisemängel so erheblich waren, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird, steht den Urlaubern außerdem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.



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