Nach vierjährigem juristischen Tauziehen hat das Oberlandesgericht Rostock am Donnerstag entschieden, daß Wulf Hartmann, der jetzige Besitzer von Schloß Bothmer sowie des umliegenden Parks beides an den Kreis Nordwestmecklenburg beziehungsweise die Stadt Klütz zurückgeben muß.

Hartmann hatte Schloß und Park 1998 für je eine symbolische Mark gekauft und sich verpflichtet, die weitläufige barocke Schloßanlage zu einem Kultur- und Tagungszentrum auszubauen. Er setzte das Projekt aber nicht wie geplant um.

Laut Urteil kann der Politikwissenschaftler aus Schleswig-Holstein eine Zwangsvollstreckung nur durch die Zahlung einer Sicherheitsleistung von 3,1 Millionen Euro abwenden. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen, dem Besitzer bleibt nur eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof.

Landrat Erhard Bräunig (SPD) und der Klützer Bürgermeister Dieter Fischer wollen nun so schnell wie möglich handeln, "denn der bauliche Zustand der Anlage hat sich in den letzten Jahren ziemlich verschlechtert". Offenbar gibt es mehrere Interessenten für das Anwesen, das Kreis und Stadt nur als Einheit verkaufen. Der Wert wird auf 2,5 Millionen Euro geschätzt.

Die größte barocke Schloßanlage Mecklenburg-Vorpommerns wurde zwischen 1726 und 1732 als Residenz des Reichsgrafen Johann Caspar von Bothmer (1656-1732) nach englischem Vorbild erbaut. Kein Wunder, hatte der doch als Diplomat einige Zeit in London gelebt - in Downing Street No. 10. Architekt war der Hannoveraner Johann Friedrich Künnecke. Das Backstein-Ensemble aus 13 Gebäuden ist in einen weitläufigen Park mit Lindenalleen eingebettet.

Bis 1945 war die Anlage im Besitz der Familie von Bothmer, wurde danach Lazarett und von 1948 bis 1994 zum "Feierabendheim Clara Zetkin".kas