Kritik aus Niedersachsen
Sicherungsverwahrung - Busemann skeptisch
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll eine Unterbringung "unter haftähnlichen Bedingungen" sein. Dies sei keine Strafhaft.
Montag, 28. Mai 2012, 08:30
Norddeutschland
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll eine Unterbringung "unter haftähnlichen Bedingungen" sein. Dies sei keine Strafhaft.