Atomkraftwerk
Abschalt-Forderung für Krümmel zurückgewiesen
Das Land Schleswig-Holstein verweigert die endgültige Stilllegung des Atomkraftwerks Krümmel und beruft sich auf das gültige Atomgesetz.
Eine Mitarbeiterin verlässt durch eine Sicherheitsschleuse den Steuerstab-Antriebsraum des Atomkraftwerks Krümmel. Schleswig-Holstein verweigert eine endgültige Stilllegung des störanfälligen Kraftwerks.
Foto: dpa


Spargel- und Obsthöfe
Branchenbuch Hamburg


So kommen Sie voran

100. Geburtstag
Axel Springer
Abendblatt auf Facebook
Das Rätsel des Tages





