Kommentar: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Das ist nicht im Sinn der Rechtssicherheit
Dirk Baumeister war es den Spaß wert. Anstatt 80 Euro Gebühren für das Ausstellen zweier Dokumente an die IHK Lüneburg-Wolfsburg zu überweisen, zahlt der Unternehmer jetzt rund 300 Euro für Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten.


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