Info
So werden Details zur eigenen Ruhestätte geregelt
Jeder hat das Recht, die Art seiner Bestattung frei zu wählen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Montag, 28. Mai 2012, 07:59
Lüneburg
Jeder hat das Recht, die Art seiner Bestattung frei zu wählen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.