LÜNEBURG. Die Stadt Lüneburg kann die Neonazi-Veranstaltung am 14. Juli nicht verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Angemeldet hatte die Versammlung am Bahnhof der in der rechten Szene bekannte Christian Worch. Er hatte gegen das Verbot geklagt.

Ein Versammlungsverbot könne nur ergehen, "wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist", sagt das Gericht in seiner Begründung. Das Gericht verbot aber Springerstiefel, Trommeln und Marschformation sowie "Wortkundgebungen zur Verbundenheit mit der NS-Vergangenheit."hr