Mecklenburg-Vorpommern
Bäderregelung: Gericht kippt großzügiges Ladenöffnungsgesetz
Die Bäderregelung für Ferienorte sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Mit der Regelung konnten Geschäfte an bis zu 49 Sonntagen öffnen.
Keine geöffneten Geschäfte am Sonntag: Als "richtiges Signal“ haben der DGB und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi das Gerichtsurteil zur Bäderregelung begrüßt.
Foto: rtn/radio tele nord



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