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Immobilien

Serie: Was der Energieausweis bringt - Teil 1

Grüne Werte - wenig Heizkosten

Ab 1. Juli ist das Dokument Pflicht bei Vermietung oder Verkauf. Eingeschränkte Aussagekraft der Werte.

Früher oder später kommt er auf jeden Hausbesitzer zu: der Energieausweis. Zunächst besteht Handlungsbedarf nur bei Wohngebäuden, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden. Für sie ist der Energieausweis ab 1. Juli 2008 Pflicht, wenn das Objekt verkauft oder vermietet werden soll. Ein halbes Jahr später müssen Verkäufer und Vermieter von nach 1965 gebauten Immobilien den Energieausweis vorlegen.

"Mit dem Energieausweis können verschiedene Gebäude im Hinblick auf ihre energetische Qualität miteinander verglichen werden", sagt Thomas Kwapich von der Deutschen Energie-Agentur (dena). So wie beim Kauf einer Waschmaschine der Wasser- und Energieverbrauch ausgewiesen und das Gerät in eine Energieeffizienzklasse eingestuft wird, ergeht es künftig auch den Wohngebäuden.

Auf einer farblich markierten Skala ist je nach Berechnungsverfahren entweder der jährliche Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder der jährliche Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter Nutzfläche angegeben. Werte im grünen Bereich zeigen sehr gute Werte, Zahlen im roten Bereich signalisieren schlechte Werte. Zusätzlich gibt es eine Erklärung und Einstufung der Werte. Sie reicht vom Passivhaus über das Durchschnittswohngebäude bis zum Einfamilienhaus, das energetisch nicht wesentlich modernisiert ist. Damit sind die Werte auch für Laien verständlich. "Der Durchschnitt des Wohngebäudebestandes beim Energiebedarf liegt bei etwa 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr", sagt Kwapich. "Wenn also der Wert 300 kWh überschreitet, muss man schon mit überdurchschnittlichen Energiekosten rechnen." Beim Bedarfsausweis werden zudem zwei Energiearten ausgewiesen. Der Endenergiebedarf zeigt die Energiemenge, die vom Gebäude benötigt wird. Der Primärenergiebedarf bezieht die Art der Energieerzeugung mit ein. "Bei Holzpellets als nachwachsendem Rohstoff wird der Wert sehr weit links auf der Skala stehen, bei Öl und Gas eher zehn Prozent über dem Wert für den Endenergiebedarf", sagt Experte Kwapich.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Beim verbrauchsorientierten Ausweis werden die Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen, um einen mittleren Verbrauch zu ermitteln. Damit wäre eine gute Basis gegeben, um realistische Verbrauchsdaten ausweisen zu können. Allerdings sorgen verschiedene schematische Berechnungsfaktoren - wie ein einheitlicher Klimafaktor, bezogen auf den Standort Würzburg - dafür, dass der Energieverbrauchskennwert nur eine eingeschränkte Aussagekraft für den Verbraucher hat. Das belegen die Ausführungen der Experten Achim Linhardt und Peter Hoffmann in ihrem Buch "Alles über den Energiepass" (Deutsche Verlags-Anstalt).

Viele Experten befürworten den Bedarfsausweis. "Hier berücksichtigt der Gutachter die technischen Gegebenheiten wie den Wärmeschutz und die Heizungsanlage des Gebäudes", sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. "Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle", ergänzt Kwapich. Allerdings führt dieses Berechnungsverfahren auch nicht zu Werten, die Mieter oder Käufer gerne erfahren würden. Selbst die dena räumt ein: Der Energiebedarfsausweis weist häufig höhere Werte im Vergleich zum tatsächlichen Verbrauch aus. Dazu tragen viele abstrakte Berechnungsfaktoren wie eine hypothetische Heizperiode, die Ignorierung des Standortes und des realistischen Heizverhaltens bei. Linhardt und Hoffmann kommen zu dem Ergebnis, dass die Abweichungen bei gut gedämmten Gebäuden geringer ausfallen als bei mäßig oder schlecht gedämmten Gebäuden und favorisieren bei der Bewertung die Verbrauchsvariante.

Für jedes Gebäude, dessen Bauantrag 1995 und später gestellt wurde, gibt es bereits einen Wärmebedarfsausweis oder einen Energiebedarfsausweis. Diese Dokumente behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter verwendet werden. Sie sind, wie auch der neue Energieausweis, zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.

Tipp: Das Energiebauzentrum Hamburg veranstaltet am 2. Juli, 18.30 Uhr, zum Handwerkszentrum 1 (verlängerte Schlachthofstr.) ein kostenloses Seminar zum Energieausweis. Anmeldungen unter 040/35 90 58 22.


Nächste Woche: Worauf Mieter, Vermieter und Käufer achten müssen.

 

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