Feinstaub: Umweltschützer nehmen Kaminöfen ins Visier
Das Ende für Dreckschleudern?
Behörden wollen sie per Gesetz verbieten. Zeitpunkt ist aber noch offen.
Der Herbst ist zwar die Zeit, in der besonders viele Kaminöfen verkauft werden, doch dabei sollten Kunden aufpassen. Denn Kamine und Kaminöfen verursachen große Mengen an gesundheitsschädlichem Feinstaub, und Umweltschützer haben sie jetzt ins Visier genommen. Nach Schätzungen des Bundesumweltministeriums stoßen sie jährlich 24 Millionen Tonnen Staub aus - mehr als aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw kommt.
Da angesichts steigender Heizkosten zunehmend mit Holz geheizt wird, rechnen Experten mit einer zunehmenden Feinstaubbelastung aus Kaminen. Statistisch gesehen besitzt jeder sechste Deutsche einen Kamin- oder Kachelofen. Deshalb soll die Bundesimmissionsschutzverordnung überarbeitet werden. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Kamine. Das Ziel ist, dass im Jahr 2025 nur noch zehn Millionen Tonnen Feinstaub emittiert werden. Betroffen von der Novelle der BImSchV sind bis auf wenige Ausnahmen alle Holzfeuerungsanlagen, also auch alte Scheitholzkessel. Allerdings gibt es noch keinen festen Zeitpunkt, wann die Novelle in Kraft treten soll. "Gegenwärtig läuft die Anhörung der Experten zu unserem Vorschlag", sagt ein Sprecher des Umweltministeriums. "Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren liegt noch nicht vor."
Dennoch sollten sich die Verbraucher auf die neue Situation einstellen. Die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe liegen zwischen 0,10 und 0,06 Gramm Staub pro Kubikmeter (g/m3). Diesen Wert müssen Anlagen einhalten, die vor Inkrafttreten der neuen Verordnung errichtet wurden. Der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet werden, dürfen nur noch 0,02 g/m3 ausstoßen. Je nach Typenprüfung gibt es einen Zeitplan, wann bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen, falls sie die Grenzwerte der Stufe 1 nicht erfüllen.
Einige Ausnahmen gibt es. Dazu gehören private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie sogenannte historische Öfen. Offene Kamine können mit einer Heizkassette nachgerüstet werden. Das bringt bessere Heizleistungen und kann den Feinstaub leicht reduzieren.
Die Überprüfung und Einordnung der Öfen erfolgt anhand der Typenprüfung, deren Zeitpunkt in der Regel auf dem Typenschild vermerkt ist. Dabei muss dieser nicht mit dem Anschaffungsjahr übereinstimmen, sondern kann durchaus schon früher liegen. Eine Messung der Feinstaubbelastung durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Eine Vor-Ort-Messung ist nur eine Alternative zur Typenprüfung. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, kann auch der Einbau eines Filters Abhilfe schaffen.
"Wer sich jetzt einen Ofen anschafft, sollte darauf achten, dass dieser die sogenannte norwegische Prüfung absolviert hat", sagt Thorsten Böhme, Geschäftsführer der Ofenscheune in Norderstedt. "Dann entspricht der Ofen schon jetzt den Grenzwerten der Stufe 2." Besonderen Komfort bietet eine Verbrennungsautomatik, weil sie Bedienfehler ausschließt und das Nachregeln per Hand überflüssig macht. "Eine solche Automatik ist wirtschaftlich und umweltschonend, da stets die ideale Luftmenge zugeführt wird", sagt Böhme. Bei der Beurteilung eines Ofens sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Denn es kommt auf viele Kriterien an. Dazu zählen eine gute Luftführung und Feuerraumergonomie sowie die langfristig garantierte Abdichtung der Feuerraumtür.
Die Feinstaubbelastung lässt sich auch mit der richtigen Heiztechnik reduzieren. "Das Holz sollte nicht mehr als 20 Prozent Restfeuchte haben", sagt Böhme. Zu viel oder zu wenig Luft beeinträchtigt den Abbrand. Der Feinstaubanteil nimmt zu. Er nimmt ab, wenn das Feuer rasch hohe Temperaturen erreicht. Zum Anzünden eignen sich dünne Hölzer oder spezielle Anzünder. Zeitungspapier ist tabu, weil es schädliche Substanzen wie Dioxine und Flugasche freisetzt.



Branchenbuch Hamburg






100. Geburtstag
Axel Springer
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




