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Immobilien

Wohnraum: Gesetz gegen Zweckentfremdung geplant

Wer Wohnraum gewerblich vermietet und ihn damit zweckentfremdet, begeht in Hamburg eine Ordnungswidrigkeit. So steht es in der Globalrichtlinie "über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und zum Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum". Diese Globalrichtlinie, die auf einem Bundesgesetz fußte und Ende 2006 ausgelaufen ist, soll im Laufe des Jahres durch ein Hamburgisches Gesetz ersetzt werden, da die Länder nach der Föderalismusreform selbst dafür zuständig sind, wie eine Sprecherin der Stadtentwicklungsbehörde dem Abendblatt sagte. Darin könnten erstmals regionale Unterschiede bei der Anwendung dieser Regeln berücksichtigt werden. Vermieter warnte sie, diese scheinbar "gesetzeslose" Zeit zu nutzen, um Wohnungen als Gewerbeflächen zu vermieten und sich Vorteile bei Miethöhe und Kündigungsschutz zu sichern. "Eine sogenannte Selbstbindung der Verwaltung verhindert das", so die Sprecherin. Verstöße würden weiter geahndet, wie die Sprecherin hervorhob.hst

 

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