Klimaschutz: Neue Hamburger Verordnung ab 1. Juli
Strengere Regeln für Bauherren
Bessere Dämmung und effiziente Heizung notwendig. Neubau eines Einfamilienhauses verteuert sich um rund 4000 Euro.
Hamburg macht Ernst mit dem Klimaschutz. Wer in der Hansestadt ab Mitte des Jahres Gebäude saniert oder neu errichtet, muss sich an neue energetische Standards halten, denn am 1. Juli 2008 tritt die neue Hamburger Klimaschutzverordnung in Kraft. Damit werden in der Hansestadt Anforderungen an Gebäude gestellt, die über die bundeseinheitliche Energieeinsparverordnung teilweise deutlich hinausgehen. Das neue Regelwerk setzt dabei auf Energieeinsparung, effizientere Energieumwandlung und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Ein neu gebautes Haus kommt heute etwa mit einem Drittel der Energiemenge eines vergleichbaren Altbaus aus. Um dies zu erreichen, müssen vor allem die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und die Lüftung minimiert werden.
In der Verordnung werden die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Gebäuden und die Effizienz von Heizungsanlagen genau festgelegt. Beim Neubau eines Einfamilienhauses müssen ab Juli der Wärmeverlust und der Bedarf an Primärenergie um je rund ein Drittel gegenüber den bisherigen Standards gesenkt werden. Das kann durch eine bessere Dämmung von Wänden, Dach und Kellerdecke erreichet werden.
Experten empfehlen zudem effiziente Heizungssysteme, die sich nicht mehr im kalten Keller, sondern im beheizten Teil des Hauses befinden. Auch an die Architektur werden Ansprüche gestellt. "Ein sehr großer Fensterflächenanteil in der Gebäudehülle macht es schwer, diese Vorgaben einzuhalten", sagt Petra Memmler, Architektin und Mitarbeiterin der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK). Das gelte auch, wenn man moderne Wärmeverglasung einsetze.
Um die Vorgaben der Verordnung zu erreichen, fallen laut Aussage der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beim Neubau von Einfamilienhäusern einmalig rund 4000 Euro Mehrkosten an. "Alle in der Verordnung enthaltenen Anforderungen sind wirtschaftlich umsetzbar", sagt Matthias Sandrock, Leiter des Projekts Arbeit & Klimaschutz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). Lege man die derzeitige Entwicklung der Heizkosten zugrunde, werde sich der höhere finanzielle Aufwand in spätestens zehn Jahren amortisiert haben, so schätzt der Experte (www.arbeitundklimaschutz.de). Doch auch bestehende Gebäude nimmt die neue Hamburger Klimaschutzverordnung nicht aus. Werden Wände, Fenster, Decken oder Dächer erneuert oder hinzugefügt, müssen die neuen Bauteile den energetischen Vorgaben der Verordnung entsprechen. Eine sinnvolle Maßnahme, denn von 850 000 Wohnungen in 230 000 Wohngebäuden der Stadt sind gut 85 Prozent vor 1978 und damit vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut worden. Das energetische Sparpotenzial schätzt die BSU auf 50 bis 70 Prozent, wenn entsprechende Sanierungen durchgeführt werden.
Für diejenigen, die über die gesetzlich geforderten Vorgaben noch hinausgehen, bietet die WK seit Januar dieses Jahres neue Förderprogramme an. "Gefördert wird unter anderem der energetisch optimierte Neubau von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie von Mietwohngebäuden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung", sagt Petra Memmler.
Die Förderstandards folgen dabei dem KfW-40-Standard der KfW-Förderbank und dem Passivhaus-Standard des Darmstädter Passivhaus-Instituts. Es seien allerdings noch einige weitere Qualitätsmerkmale wie etwa eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, ein Blower-Door-Test zum Nachweis der Luftdichtigkeit und eine Qualitätssicherung notwendig. Erfülle der Neubau alle Voraussetzungen, gewähre die WK einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro bei KfW-40-Standard beziehungsweise 250 Euro bei Passivhaus-Standard pro Quadratmeter Wohnfläche (www.wk-hamburg.de).




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