Serie: Solartechnik im Haus
Förderung durch den Staat
Letzter Teil: Hohe Zuschüsse und niedrige Zinsen erleichtern die Investition.
Wer eine solarthermische Anlage errichten will, kann sich freuen. Die staatliche Förderung wurde jetzt um 50 Prozent aufgestockt. Grund: Die Nachfrage war bisher nur mäßig. Von den für dieses Jahr bewilligten 175 Millionen Euro sind noch immer 118 Millionen in den Kassen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Fördermittel auszahlt.
Jetzt gibt es für die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche 60 Euro statt bisher 40 Euro je angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro je Anlage. Für Solarkollektoren, die auch zur Heizungsunterstützung genutzt werden, beträgt die Förderung 105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche statt bislang 70 Euro. Bei einem Vier-Personen-Haushalt werden so rund zehn Prozent der Installationskosten abgedeckt.
Beantragt wird die Förderung erst nach Inbetriebnahme. Solarkollektoranlagen, die zur Warmwassererzeugung und zur Heizungsunterstützung dienen, müssen mindestens neun Quadratmeter (Flachkollektoren) bzw. sieben Quadratmeter (Vakuumröhrenkollektoren) groß sein. Zudem werden bestimmte Anforderungen an den Pufferspeicher gestellt. Pro Quadratmeter Kollektorfläche müssen bei Flachkollektoren mindestens 40 Liter Wasser verfügbar sein. Bei Vakuumröhrenkollektoren werden 50 Liter Wasser pro Quadratmeter verlangt. Wer seinen Antrag bereits vor Erhöhung der Fördersätze gestellt hat, kann diesen nicht zurückziehen, um von der höheren Förderung zu profitieren.
Zusätzlich können Hamburger im Rahmen des Klimaschutzprogramms Solarthermie einen Zuschuss der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nutzen. Die Antragstellung läuft über Handwerksbetriebe, die die Anlage installieren und ihre fachliche Qualifikation für Solarthermie-Anlagen nachgewiesen haben. Auf der Seite www. arbeitundklimaschutz.de findet sich ein Verzeichnis der Betriebe. Der Zuschuss beträgt 160 Euro/m 2 Flachkollektorfläche und 180 Euro/m2 Vakuumröhrenkollektorfläche. Beantragt werden muss die Förderung vor Beginn der Installation.
Die Förderung von Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung erfolgt über die Einspeisevergütung. Für jede erzeugte Kilowattstunde zahlt der örtliche Versorger 49,21 Cent. Wird die Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb genommen, ist die Vergütung für die nächsten 20 Jahre garantiert. Den hohen Preis gibt es für Anlagen bis zur Maximalgröße von 30 Kilowatt Spitzenleistung. Wer erst im nächsten Jahr mit der Stromerzeugung startet, erhält nur noch 46,75 Cent pro Kilowattstunde.
Für die Finanzierung von Fotovoltaikanlagen bietet die KfW-Förderbank das Programm "Solarstrom erzeugen". Der maximale Kredit beträgt 50 000 Euro. Je nach Laufzeit und Zinsbindung liegt der Nominalzinssatz zwischen 4,20 und 4,75 Prozent.
Für die Finanzierung von solarthermische Anlagen kann das KfW-Programm "Wohnraum modernisieren Öko Plus" genutzt werden. Auch hier stehen maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung, und förderfähige Kosten werden bis zu 100 Prozent finanziert. Die Mittel können nicht nur für solarthermische Anlagen, sondern auch zur Erneuerung der Heizung oder Dämmung des Gebäudes genutzt werden. Es sind Kreditlaufzeiten von bis zu 30 Jahren möglich, die Auszahlung beträgt 100 Prozent. Die Zinsen sind deutlich niedriger als beim Programm "Solarstrom erzeugen" (s. Tabelle).
Beide Kredite müssen bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden. Besonders lohnend ist das bei der ING-DiBa. Sie gewährt auf die KfW-Konditionen noch 0,5 Prozentpunkte Rabatt.



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