Teil: Welche Versicherung ratsam ist, wer wann haftet.

Es finden sich immer mehr Solaranlagen auf den Dächern, ob zur Stromerzeugung (Fotovoltaik) oder zur Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung (Solarthermie). Nicht immer sind die Anlagen durch eine Wohngebäudeversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Wurden auf dem Dach nur einige Kollektoren für Solarthermie installiert, ist meist kein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig. "Dann reichen die Gebäudeversicherung und die Privathaftpflichtversicherung aus", sagt Versicherungsmakler Gerd Rosanowske, Spezialist für Fotovoltaikanlagen. Dennoch muss die neu installierte Anlage dem Versicherer gemeldet werden.

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Bei der Stromerzeugung erreicht der Versicherungsschutz eine andere Dimension. Zwar ist es auch hier möglich, die Wohngebäudeversicherung um den Wert der Fotovoltaikanlage anzupassen. "Doch die Mehrprämie ist fast genauso hoch wie ein separater Schutz mit Allgefahrendeckung", erklärt Rosanowske. Letzterer sei zudem komfortabler.

Eine Fotovoltaikversicherung beruht auf den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE). Mit der Allgefahrendeckung sind mehr Schäden versichert als bei der Gebäudeversicherung, die nur für Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz oder Leitungswasser aufkommt. Die Fotovoltaikversicherung deckt unter anderem auch Raub, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Kurzschluss und Diebstahl ab. "Die Allgefahrendeckung hat den Vorteil, dass nur das nicht versichert ist, was ausgeschlossen ist", sagt Rosanowske.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind lediglich Schäden durch Vorsatz, Kernenergie, Kriege, Erdbeben und durch betriebsbedingte Abnutzung. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bestandteile der Anlage von den Modulen über die Tragekonstruktion bis zum Einspeise- und Erzeugerzähler. Angesichts der hohen Installationskosten von bis zu 6000 Euro pro kWp (Abkürzung für Kilowatt-peak) ist das durchaus empfehlenswert. Weiterer Vorteil: Bei kleinen Anlagen ist ohne Aufpreis eine Ertragsausfallversicherung miteingeschlossen. Die Ausfallentschädigung pro Tag orientiert sich an der Anlagenleistung (kWp) und der Jahreszeit des Ausfalls. Fast alle Fotovoltaikversicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro im Schadensfall.

Fegt der Sturm ein Solarmodul vom Dach und zerstört den Wintergarten vom Nachbarn, haftet der Hauseigentümer. Die Privathaftpflichtversicherung hilft hier nicht. Denn mit einer Fotovoltaikanlage betreibt man ein Gewerbe. Deshalb ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung Pflicht. Sie deckt auch Regressansprüche des Energieversorgers ab, wenn durch Fehlfunktionen der Anlage das öffentliche Energienetz geschädigt wird. Solche Haftpflichtversicherungen gibt es ab 60 Euro im Jahr (VHV Versicherungen). Im Unterschied zu einer normalen Haftpflichtversicherung ist hier das Betreiben einer Fotovoltaikanlage miteingeschlossen. Fotovoltaikversicherungen kosten ab 50 Euro im Jahr (DBV-Winterthur) ebenfalls mit Selbstbeteiligung (s.Tabelle). Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Anbietern am Markt gehören die Versicherer VHV, DBV-Winterthur, Condor und Helvetia. "Mit diesen Anbietern lassen sich 75 Prozent aller Bedürfnisse abdecken", sagt Makler Rosanowske. Weitere Informationen unter: www.rosa-photovoltaik.de

  • Nächste Woche, letzter Teil: Fördermöglichkeiten der Solartechnik.