Hausrat gegen Diebstahl absichern
In Deutschland wird alle zweieinhalb Minuten eingebrochen. Tagsüber zwischen 9 und 15 Uhr oder in der Urlaubszeit werden die meisten Delikte registriert. Um so wichtiger ist es, Eigentum entsprechend abzusichern oder zumindest die Versicherungssumme zu überprüfen. Die Grundeigentümer-Versicherung rät, darauf zu achten: . Die Hausratversicherung sichert das Wohninventar (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik, Schmuck oder Bargeld) gegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl ab. Wertvoller Schmuck oder hohe Bargeldbeträge sollten nicht im Haus aufbewahrt werden. . Fenster, Haus- und Wohnungstüren sollten immer geschlossen sein, sobald man das Haus verlässt. Die Tür nur ins Schloss fallen zu lassen, kann den Versicherungsschutz auf Grund "grober Fahrlässigkeit" gefährden. Der Versicherer kann die Versicherungsleistung verweigern. . Von der Hausratversicherung sind alle Räume betroffen, die im Versicherungsschein angegeben sind (die so genannte Wohnfläche). Dazu gehören keine Treppen, Balkone und Terrassen. Wird also das Fahrrad von der Terrasse entwendet, wird dieses nicht ersetzt. Keller- und Bodenräume gehören zur Wohnung, wenn sie von dem Versicherungsnehmer und seiner Familie allein benutzt werden. Auch Nebenräume, die sich auf dem Grundstück befinden, gehören zur Wohnfläche. So beispielsweise Garagen. Dies sollte im Versicherungsvertrag vermerkt sein. . Wurden Wertgegenstände im Urlaub gestohlen, wird dies von der Außenversicherung umfasst. Sie ist ein Vertragsbestandteil der Hausratversicherung. (be) Informationen unter der Hotline (0800) 407 77 77 oder in der Broschüre "Einbruchschutz für Haus und Wohnung" vom Gesamtverband der Versicherungen. Sie kann unter Fax (030) 20 20 66 - 04 oder - 05 kostenlos angefordert werden.



Branchenbuch Hamburg






100. Geburtstag
Axel Springer
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




