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Versicherungen

Das Neujahrs-Feuerwerk kann teuer werden

Welche Versicherung im Brandfall und bei Verletzungen zahlt

Ein Knaller: das öffentliche Feuerwerk über der Binnenalster
Foto: picture alliance / dpa/dpa

Wenn heute Nacht wieder die Silvester-Raketen in den Himmel steigen, werden Feuerwehrmänner und Sanitäter erneut alle Hände voll zu tun haben, sei es mit brennenden Wohnungen und Autos oder sogar verletzten Zündlern. Gut zu wissen: Inzwischen sind die Chancen besser geworden, dass die Versicherung den Schaden übernimmt.

Mit dem Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" konnten Versicherungsgesellschaften früher etwa nach einem Feuer die Regulierung komplett verweigern. Seit 2009 hat der Gesetzgeber aber für alle Verträge eine bessere Regelung vorgeschrieben: Bei "grober Fahrlässigkeit" muss nun berücksichtigt werden, wie groß die Schuld des Kunden war, und es muss zumindest noch teilweise gezahlt werden. Gerade bei den typischen Silvesterschäden kann das für die Kunden ein erheblicher Vorteil sein.

So ist zum Beispiel ein Schaden in der Wohnung, ausgelöst durch ein Tischfeuerwerk, ein Fall für die Hausratversicherung. Der Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit" könnte aufkommen, wenn der Versicherungskunde betrunken gezündelt hat oder ein nur für draußen geeignetes Feuerwerk verwendet hat. Fliegt eine fremde Rakete in die Wohnung und löst ein Feuer aus, so greift ebenfalls der Schutz der Hausratversicherung. Sollte der Verantwortliche ermittelt werden können, so wird er oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen müssen.

Brennt ein Haus infolge eines Feuerwerkskörpers, so sind die Schäden am Dach oder an den Mauern durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt - nicht aber zerstörte Wohnungseinrichtungen, denn dafür wäre eine Hausratversicherung zuständig. Werden Verantwortliche ermittelt, werden sie ebenfalls von der Versicherung in Regress genommen. Auch der Knallfrosch im Briefkasten kann zu einem Fall für die Wohngebäudeversicherung ausarten.

Landet dagegen der Rest einer Rakete auf einer Motorhaube und hinterlässt eine Delle, so könnte dafür der Raketen-Zünder oder seine Haftpflichtversicherung haftbar gemacht werden - wenn er bekannt ist. Anderenfalls würde die Teilkasko-Versicherung den Schaden übernehmen. Anders sieht es bei vorsätzlicher Beschädigung des Autos aus, denn wegen des Vorsatzes würde nur eine Vollkasko-Versicherung zahlen.

Wer bei Brandverletzungen zum Notarzt muss, braucht sich zumindest um die Kosten keine Gedanken machen. Selbst wenn man sich dumm angestellt hat, wird die gesetzliche oder private Krankenkasse die Rechnung begleichen. Bei bleibenden Schäden, etwa beim Verlust eines Auges, hilft eine private Unfallversicherung. Aber: Bei hohem Alkoholpegel kann die Leistung möglicherweise wegen "Bewusstseinsstörung" verweigert werden.(Ftx)

 

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