Leser fragen Experten
Telefonliste und Umlage
Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen
Unser Verwalter hat den Vertrag mit uns als WEG mit "GmbH & Co." unterzeichnet. Diese wurde nun zur GmbH & CO. KG umgewandelt. Ändert sich dadurch die Haftung, und hat der alte Vertrag noch Bestand? Auch interessiert mich, ob er nicht meiner Bitte, mir eine Liste mit Telefonnummern der Miteigentümer auszuhändigen, hätte nachkommen müssen.
Die Gesellschaft dürfte dieselbe geblieben sein, denn die Bezeichnung "GmbH & Co." ist unvollständig. Es handelte sich vermutlich schon immer um eine GmbH & Co. KG. Ob der Verwalter Ihnen Telefonnummern aushändigen muss, ist bisher - soweit ersichtlich - noch nicht gerichtlich geklärt. Er dürfte aber verpflichtet sein, rechtlich relevante Kontaktdaten herauszugeben. Andererseits können Sie über die gesendete Liste mit anderen in Kontakt treten. Für eine Weitergabe von Telefonnummern durch den Verwalter besteht dann keine Notwendigkeit mehr.
Wir haben leider erst jetzt festgestellt, dass unser Vermieter seit 2007 Betriebskosten (Grundsteuer u. Versicherungen) doppelt abgerechnet hat. In unseren Mietverträgen sind diese Kosten in der Grundmiete enthalten. Doch der Vermieter ignoriert einfach unsere Schreiben. Was können wir tun?
Umlagefähige Betriebskosten können zusätzlich zur sogenannten Nettokaltmiete nur dann verlangt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht. Dieser und die Abrechnungen müssten darauf überprüft werden. Wurden Betriebskosten unberechtigt umgelegt, sind Rückgewähransprüche möglich.
Experte: Falk von Rechenberg ( www.rechenberg-junker.de )



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