Leser fragen Experten
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.
Muss ich einen Rauchwarnmelder in einem kleinen Durchgang vom Flur zum Wohn-und Schlafzimmer installieren, auch wenn sich in den beiden zuletzt genannten Räumen separate Rauchwarnmelder befinden?
Empfehlenswert ist, wie so oft, ein Blick ins Gesetz. Die Hamburgische Bauordnung sieht in § 45 Abs. VI vor, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und "Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen", jeweils "mindestens" ein Rauchwarnmelder zu installieren ist. Für vorhandene Wohnungen bestand eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2010. Vor diesem Hintergrund wird auch eine Pflicht zur Installierung eines Rauchwarnmelders in dem von Ihnen erwähnten Durchgang anzunehmen sein. Auch dabei handelt es sich um einen Flur, über den ein Rettungsweg führt. Wie groß der Flur ist und wie er baulich gestaltet ist, darauf dürfte es angesichts des Wortlaut des Gesetzes nicht ankommen.
Experten: Ingo Lill (www.lill-law.de)
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