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Immobilien

Leser fragen Experten

Eigenbedarfskündigung nach 15 Jahren

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

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Mein Vermieter hat unter Hinweis, dass seine Tochter meine Wohnung braucht, meinen Mietvertrag gekündigt. Ich wohne seit gut 15 Jahren in dieser Wohnung. Kann ich irgendetwas gegen die Kündigung einwenden?

Im Falle einer Eigenbedarfskündigung ist von Mieterseite zu prüfen, ob die Kündigung sowohl formell als auch materiell in Ordnung ist. Dies bedeutet insbesondere, dass der Vermieter in der Kündigung nachvollziehbar und verständlich seine Gründe für den geltend gemachten Eigenbedarf angeben muss. Sie, als Mieter, sollen dadurch in die Lage versetzt werden, selbst überprüfen zu können, ob der Nutzungswunsch des Vermieters ernsthaft besteht. So kann es durchaus vernünftig und nachvollziehbar sein, wenn Ihr Vermieter die Wohnung seiner erwachsenen Tochter zur Nutzung überlassen möchte, da diese aus dem Elternhaus ausziehen will. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch stets auch der jeweils geltend gemachte Wohnbedarf: So wird man es in der Regel als unvernünftig bezeichnen dürfen, wenn eine erst 18-jährige Studentin eine 5-Zimmer-Wohnung beziehen will. Anders kann dies aber dann sein, wenn die Wohnung als „WG“ genutzt werden soll.

Losgelöst von der Frage des Eigenbedarfs ist stets auch zu prüfen, ob die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder für einen Angehörigen Ihres Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. In einem solchen Fall kann das Gericht anordnen, dass das Mietverhältnis zeitlich befristet oder sogar unbefristet fortgesetzt wird. Eine besondere Härte kann zum Beispiel dann bestehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Ferner kann das hohe Alter, die langjährige Verwurzelung in der Wohngegend und auch ein bedenklicher Gesundheitszustand des Mieters Berücksichtigung finden.

Experte: Ricarda Breiholdt (www.breiholdt-voscherau.de)

+++ Zum Nachlesen: Leser fragen - Experten antworten +++

 

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