Montag, 28. Mai 2012, 03:36

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Immobilien

Leser fragen Experten

Rücklage und Sonderumlage

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

 

Hamburg. Unsere WEG besteht aus 43 Einheiten. Bisher konnten die dürftig ausgeführten Reparaturen aus der Rücklage bezahlt werden. In den letzten Jahren sind Wohnungen günstig verkauft oder an zahlungsunfähige Kinder vererbt worden. Seit sieben Jahren soll die Balkonsanierung ausgeführt werden. Die Handwerkerkosten sind in der Zwischenzeit gravierend gestiegen, so dass die Rücklage die Kosten nicht vollständig abdeckt. Was passiert jetzt, wie können alle Eigentümer zu der gefürchteten Zuzahlung aufgefordert werden?

Es muss in einer Wohnungseigentümerversammlung ein ordnungsgemäßer Beschluss über die Balkonsanierung gefasst werden, der auch die Finanzierung der Maßnahme regelt. Ist eine ausreichende Rücklage nicht vorhanden, muss diese durch Erhebung einer Sonderumlage aufgestockt werden. Wenn Eigentümer die Sonderumlage nicht zahlen, müssen sie auf Zahlung verklagt werden.

Experte: Falk von Rechenberg (www.rechenberg-junker.de)

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus