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Immobilien

Leser fragen Experten

Lärmende Mitbewohner

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Immer wieder erhalte ich von den Mietern in meinem Haus Beschwerden über einen lärmenden Mitbewohner. Ich habe ihn schon mehrfach angeschrieben und zur Einhaltung der Hausordnung aufgefordert. Dieser behauptet indes, Lärmstörungen nie verursacht zu haben und erklärt die anderen Hausbewohner für überempfindlich. Ein Mieter droht nun die Miete mindern zu wollen. Wie soll ich mich verhalten?

Vermieter von Mehrfamilienhäusern wohnen in der Regel nicht in dem Objekt und werden selten beurteilen können, welche Mietpartei recht hat. Ergeben sich aus den äußeren Umständen keine (eindeutigen) Anhaltspunkte für die Richtigkeit bzw. Plausibilität der einen oder anderen Darstellung, bleibt dem Vermieter, der auf die Erstattung der geminderten Miete natürlich nicht verzichten will, kaum eine andere Möglichkeit, die Mietpartei, welche die Miete mindert, auf Zahlung zu verklagen. Die mindernde Mietpartei wäre beweispflichtig für das Vorhandensein von Lärmstörungen, die den Mietgebrauch der Wohnung mehr als unerheblich beeinträchtigen. Der Vermieter wird die angeblich störende Mietpartei zweckmäßigerweise als "Gegenzeugin" benennen. Darüberhinaus würde es sich empfehlen, die angeblich störende Partei der Weise in den Prozess einzubeziehen, das ihr "der Streit verkündet" wird (§ 72 ff der Zivilprozessordnung, ZPO). Tritt die angeblich störende Person dem Rechtsstreit bei, etwa um Sie als Vermieter zu unterstützen, dann kann sie im Falle eines klagabweisenden Urteils, d.h. wenn das Gericht die Minderung für berechtigt halten sollte, trotz eigener Nachteile die Richtigkeit des Urteils nicht (mehr) bestreiten. Diese "Streithilfewirkung" würde natürlich einen erheblichen Vorteil bei der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den nunmehr als tatsächlich störenden "entlarvten" Nachbarn dar.

Experte: Ingo Lill (www.lill-law.de)

+++ Zum Nachlesen: Leser fragen - Experten antworten +++

 

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