Ratgeber
Verantwortung für Linden am öffentlichen Gehweg
Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.
Hamburg. Seit Jahrzehnten wird der Fußweg neben unserem Grundstück nahe des Bramfelder Sees öffentlich genutzt. Vor gut 25 Jahren hat der Bezirk Wandsbek ohne die Einwilligung der betroffenen sieben Eigentümer sieben Linden gepflanzt. Mittlerweile haben diese eine stattliche Höhe erreicht. Vor einem Jahr wurde uns im Rahmen der Verlagerung der Straße der bislang öffentlich genutzte Gehweg wieder zurückgegeben. Wir erhielten zugleich die Mitteilung, dass wir nunmehr auch die Verkehrssicherheit für den Weg und die Bäume übernehmen müssen. Wir sind damit nicht einverstanden, zumal diese Maßnahmen damals ohne unsere Einwilligung erfolgten. Wie ist die Rechtslage?
Aus der Darstellung sind die genauen rechtlichen Schritte der zuständigen Behörde sowie die Verhältnisse – einschließlich der Eigentumsverhältnisse – nicht eindeutig ersichtlich. Nach Ansicht des Verfassers dürfte es jedoch zutreffend sein, dass die Verkehrsicherungspflicht (nunmehr) wieder auf die Eigentümer übergangen ist. Auch sind Verpflichtungen auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes denkbar. Dies kann jedoch ohne nähere Prüfung nicht abschließend geklärt werden; gleichsam gilt dies auch für die Frage, ob etwaige Ersatz- und Ausgleichsansprüche in Betracht zu ziehen sind.
Experte: Rechtsanwalt Sebastian Kroll (Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte. www.nkr-hamburg.de) Zusendungen neuer Fragen unter wohnen.leben@abendblatt.de




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