Montag, 28. Mai 2012, 03:34

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Trauer
  • Rechner
  • Ticket kaufen

Immobilien

Ratgeber

Sperrmüll im Zählerraum

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

 

Hamburg. Wir sind eine WEG mit 120 Einheiten in elf Häusern. Jeweils ein Haus verfügt über einen eigenen Zählerraum, dieser ist verschlossen. In dem Raum befinden sich außerdem Hauptsicherungen etc. Zwei Familien aus dem Nachbarhaus haben sich jetzt die Schlüssel besorgt und lagern dort ihren Sperrmüll. Das führt zu einem erschwerten Zugang zu den Zählern. Die Familien zeigen sich uneinsichtig und der Verwalter kümmert sich nicht. Wie ist die Rechtslage?.

Soweit sich aus den Regelungen der Eigentümergemeinschaft nicht etwas anderes ergibt, hat jeder Eigentümer grundsätzlich das Recht, Räume, die sich im Gemeinschaftseigentum befinden, zu betreten. Das Recht, dort Sperrmüll und damit auch brennbare Stoffe, zu lagern, ist damit indes nicht verbunden. Die Eigentümergemeinschaft dürfte in diesem Fall gegen die „störenden“ Eigentümer einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch haben.

Experte: Rechtsanwalt Sebastian Kroll (Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte. www.nkr-hamburg.de) Zusendungen neuer Fragen unter wohnen.leben@abendblatt.de

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus