Leser fragen Experten
Bauträger stellt Arbeit ein
Hamburg. Unser Bauträger baut nicht weiter. Sie möchten, dass wir den Bau eigenständig weiterbauen und die Handwerkerleistung selber bezahlen. Mit dem verbleibenden Restgeld kommen wir jedoch nicht aus, da die Einzelgewerke in Summe den Restfinanzierungsrahmen sprengen. Nun kann man vermutlich einen Schadensanspruch einklagen, doch wie lange dauert das. Wir leben mit unseren beiden kleinen Kindern in einer Übergangswohnung, haben seit Februar unseren Hausstand eingelagert, das Geld geht aus und wir sind mit den Nerven am Ende.
Selbstverständlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Bauträger "weiterbaut". Tut er dies trotz Fristsetzung nicht, steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch zu, der etwaige Mehrkosten für die Einschaltung eines neuen Bauträgers und den Ausgleich weiterer mit der Verzögerung des Baus im Zusammenhang stehender finanzieller Nachteile umfasst. Die (gerichtliche) Geltendmachung eines entsprechenden Schadenersatzanspruchs dauert "in der Regel" jedoch relativ lange. Daran lässt sich in einem Rechtsstaat nun einmal wenig ändern. Natürlich können Sie sich, evtl. zusammen mit anderen Leidensgenossen, an die Öffentlichkeit wenden. Die Presse wird vor einer etwaigen Veröffentlichung allerdings auch die "Gegenseite" anhören und deren Stellungnahme berücksichtigen. Geht der Bauträger in die Insolvenz, wird ein Insolvenzverwalter die Geschäfte übernehmen und sicherlich versuchen, nach Gesprächen mit den kreditgebenden Banken den Bau fortzuführen und zu Ende zu bringen. Dem Insolvenzverwalter stehen insoweit recht weitgehende Kompetenzen zu.
Experte: Ingo Lill (www.lill-law.de)




Branchenbuch Hamburg





100. Geburtstag
Axel Springer
Abendblatt auf Facebook




