Leser fragen Experten
Nachrüsten der Heizkörperentlüftung
Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.
In unserer Wohnanlage (1960 gebaut) gehören laut Teilungserklärung die Heizkörper von der Anschlussstelle an die Vor- und Rücklaufleitungen zum Sondereigentum. Hiervon ausgenommen sind aufgrund ergangener Rechtsprechung die Thermostatventile. Im Zusammenhang mit der in 2004 erfolgten Erneuerung der Heizkessel wurden alle Leitungsstränge (Vor- und Rücklauf) mit automatischen Entlüftern versehen. Die Heizkörper, die im Wesentlichen aus Gussradiatoren bestehen, haben zum Teil noch keine Entlüftungsmöglichkeit. Nach Rücksprache mit einer Fachfirma hat dies aber keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage. Diese ist gewährleistet durch die vorgenannten automatischen Entlüfter.
Entgegen der Festlegung in der Teilungserklärung werden von unserer Hausverwaltung die Kosten für das Nachrüsten von Heizkörperentlüftungen jedoch nicht dem jeweiligen Sondereigentümer in Rechnung gestellt, sondern als Kosten der Gemeinschaft aus der Instandhaltungsrücklage finanziert.
Müssten die Kosten für das Nachrüsten der Heizkörperentlüftung aufgrund der Teilungserklärung nicht vom jeweiligen Sondereigentümer übernommen werden?
Heizkörper gehören nach allgemeiner Ansicht zum Sondereigentum, ebenso die Leitungen, ab der Abzweigung in die einzelnen Wohnungen. Die Leitungen davor liegen im Gemeinschaftseigentum. Thermostatventile werden nach überwiegender Ansicht dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet, weil sie für die gesetzlich nach der HeizKostenV vorgeschriebene Gebrauchserfassung innerhalb der Gemeinschaft unerlässlich sind. Nach Ihren Angaben ist auch in Ihrer Teilungserklärung für die Vor- und Rücklaufleitungen Sondereigentum vereinbart. Wenn also die von Ihnen genannten automatischen Entlüfter an den im Sondereigentum liegenden Vor- und Rücklaufleitungen angebracht sind, müssen die Kosten für deren Installation den jeweiligen Sondereigentümern auferlegt werden.
Experte: Peter A. Lindemann (www.petersson-partner.de)




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