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Immobilien

Leser fragen Experten

Einbau von Wasserzählern

 

Hamburg. Ein Eigentümer möchte über den Klageweg den Einbau von Wasserzählern erzwingen. Kann ein Gutachter bzw. das Gericht uns aus Kostengründen vorschreiben, dass wir Zähler einbauen? In 39 Wohnungen ( Küche und Bad ) müssten jeweils vier Wasserzähler eingebaut werden, in den restlichen Wohnungen jedoch nur jeweils zwei Wasserzähler.

Der Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten stellt heute nach § 21 Abs. 3 WEG, §§ 3, 4 der Heizkostenverordnung eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung dar, die jeder Wohnungseigentümer erzwingen kann. Gerichtlich kann aber nur die günstigste Ausführung durchgesetzt werden. Soweit ein Eigentümer nicht die einfachere Lösung mit AP-Zähler wünscht, also keine Zähler auf dem Putz, muss er selbst die Mehrkosten für die Verlegung unter Putz tragen. Ein Beschluss darüber, dass in allen Wohnungen die Zähler unter Putz gelegt werden, dürfte anfechtbar sein, weil er in das Sondereigentum der Eigentümer (Putz, Wandverkleidung etc.) eingreifen würde. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann hingegen nicht verlangen, dass jeder Eigentümer die Zähler nicht unter Putz verlegen lassen darf, wenn er selbst die Mehrkosten dafür trägt.

Ein Sachverständiger entscheidet nicht über die Frage, welche Art von Zählern eingebaut wird. Das Gericht kann in einer Entscheidung nur die grundsätzliche Verpflichtung zum Einbau von Zählern feststellen, aber nicht die konkrete Ausführung oder die Verteilung etwaiger Mehrkosten für Zähler unter Putz vorgeben.

Experte: Volkmar Meyhöfer, www.klemmpartner.de

 

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