Urteil der Woche
Keine Vermittlungsprovision für Wimmo GmbH
Wohnungssuchende mussten bislang 189 Euro zahlen. Bleibt die Vermittlung erfolglos, sollen sie ihr Geld erstattet bekommen.
Die Wohnungssuche kann sich in Hamburg schwierig gestalten. Oft drängen sich viele Bewerber. Manche Unternehmen nutzen dies aus.
Foto: djd
Hamburg. Großer Erfolg für den Mieterverein zu Hamburg: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (ZR 153/09) muss die Hamburger Wimmo GmbH den neun vom Mieterverein vertretenen ehemaligen Wohnungssuchenden jetzt die "Vermittlungsprovision" zurückzahlen. Der BGH bestätigte, dass die Tätigkeiten der Wimmo unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen und damit eine erfolgsbezogene Tätigkeit geschuldet wird. Wenn keine Wohnung vermittelt wird, haben daher die Geschädigten Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Geldbeträge. Die Wimmo wirbt mit dem Angebot preisgünstiger Wohnungen in bevorzugten Lagen. Interessenten müssen zuvor bis zu 189 Euro zahlen und erhalten Listen von angeblich courtagefreien Wohnungen.
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