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Immobilien

Ratgeber

Leser fragen - Experten antworten

Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Hamburg. Unser Vermieter will Lüftungsklappen in unser Reihenhaus einbauen. Reicht es nicht aus, wenn wir regelmäßig lüften? Durch diese Klappen geht uns nicht nur Stellfläche an den Wänden verloren, wir befürchten auch Wärmeverluste.

Hier stellt sich die Frage, ob die Veränderung der Fensterfronten durch den Einbau von Lüftungsklappen eine wesentliche Veränderung der Mietsache darstellt. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie durch die Veränderung Stellfläche an den Wänden verlieren oder aber die Fenster – auch etwaige Terrassen- und/oder Balkontüren – nur noch eingeschränkt zu nutzen sind. Im Zweifel sollten Sie beim Vermieter nachfragen, wo genau die Lüftungsklappen eingebaut werden sollen.

Unser Nachbar grillt oft und gern, nur steht sein Gartenkamin-Grill sehr nah an unserer Terrasse, so dass wir uns vom Geruch und dem Rauch stark gestört fühlen. Gibt es Vorschriften, auf die wir uns berufen können?

Hier hängt es davon ab, ob es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt oder ob die Grundstücke real geteilt sind: Bei einer WEG bleibt zu prüfen, ob eine Hausordnung vorliegt, die diesen Sachverhalt regelt. Sollte diese nicht vorliegen, ist zu überlegen, ob auf der nächsten Eigentümerversammlung der Antrag gestellt wird, eine Hausordnung mit entsprechenden Regelungen zu beschließen. Aber auch ohne Hausordnung wird das häufige Grillen gegen die Gebrauchsregelungen nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verstoßen, wenn Sie dadurch belästigt werden. Sie haben dann einen Unterlassungsanspruch. Sollte es sich um real geteilte Grundstücke handeln, stehen Ihnen die Abwehrrechte gemäß §906 ff. BGB zu, wenn eine „wesentliche Beeinträchtigung“ vorliegt. Ob eine wesentliche Beeinträchtigung gegeben ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände des konkreten Falles entscheiden.

Wenn Sie Mieter sind, kann häufiges und rücksichtsloses Grillen des Nachbarn unter Umständen einen Anspruch auf Mietminderung ergeben. Hier sollten Sie Ihren Vermieter auffordern, tätig zu werden. Wichtig ist in allen Fällen, dass ein Protokoll über die einzelnen Vorfälle geführt wird bzw. Zeugen benannt werden können. !

 

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