In Würde leben bis zuletzt
Ethik: Fragen zur Sterbebegleitung und die Patientenverfügung waren Themen einer Veranstaltung in der Ev. Stiftung Alsterdorf.
Menschenwürdig leben bis zuletzt" - unter diesem Titel diskutierten Mitglieder der Enquete-Kommission (EK) "Ethik und Recht der modernen Medizin" und Vertreter Hamburger Organisationen in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Zentrale Themen der Veranstaltung, die von NDR 90,3, N3 Hamburg Journal und Hamburger Abendblatt begleitet wurde, waren die Palliativmedizin, Schmerztherapie und die Patientenverfügung.
Für lebhafte Diskussionen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder die Frage, ob und mit welchen Maßnahmen das Leiden todkranker Menschen gelindert werden darf. "Nach dem Gesetz versteht man unter passiver Sterbehilfe den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben", sagte Christa Nickels, Mitglied der EK (Bündnis 90/Die Grünen). Die passive Sterbehilfe bei absehbarem Tod ist in Deutschland straffrei. Verboten hingegen ist die aktive direkte Sterbehilfe. "Aktive Sterbehilfe ist das bewusste Beenden eines Lebens, in der Regel durch einen Arzt", erklärte Prof. Eberhard Klaschik, Sachverständiger der EK für die CDU. "Ein weiterer Begriff ist die aktive indirekte Sterbehilfe, die in der Realität fast nie vorkommt. Es ist für mich die nicht beabsichtigte, also versehentliche Nebenwirkung einer auf Leidenslinderung ausgelegten Maßnahme, mit der Folge, dass der Patient verstirbt", erklärt Klaschik weiter, betont aber, dass eine ordnungsgemäß durchgeführte Schmerztherapie praktisch nie zum Versterben eines Patienten führt.
Doch die Grenzziehung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe scheint keineswegs so klar, wie sie in den nüchternen Worten des Gesetzes gefasst ist. "Es kommt darauf an, was der Sterbeprozess eigentlich ist. In der Medizin unterscheidet man die Sterbephase, die Vorphase des Sterbens und das Sterben in absehbarer Zeit (der Zeitraum ist überschaubar, ohne sich auf Wochen und Monate festzulegen). Wenn in dem Zeitraum in absehbarer Zeit nun lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden, ist die Frage, ist das aktiv oder passiv? Ist das Töten oder einen Sterbeprozess nicht weiter behindern", präzisiert Dr. Michael Wunder, Sachverständiger in der EK für die SPD.
Über eins herrscht in der Enquete-Kommission allerdings Einigkeit: Das niederländische Modell der aktiven Sterbehilfe könne nicht auf Deutschland übertragen werden, so Michael Kauch, Mitglied der EK (FDP).
Allerdings wird auch hierzulande der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe immer wieder laut, um schwer kranken Menschen unnötiges Leid zu ersparen. Nach Studien wolle keiner unter starken körperlichen Beschwerden leiden und in vertrauter Umgebung in Beisein vertrauter Menschen sterben, sagte Nickels, doch "durch den Ausbau der Palliativmedizin wird die aktive Sterbehilfe kein Thema mehr sein".
"In Großbritannien und den USA existieren Therapiekonzepte zu ambulanter Palliativmedizin, nach denen Pflegedienste, spirituelle Begleitung, Krankenschwester und Ärzte zusammen diese Patienten betreuen. Es muss ein Recht darauf geben, zu Hause zu sterben", betonte auch Maya Falckenberg, niedergelassene Palliativmedizinerin in Hamburg.
Was aber macht eine gute Palliativmedizin aus? "Wirksame Schmerztherapie und gute pflegerische Versorgung. Und zur palliativen ambulanten Pflege gehört mehr als reine Basispflege. Dazu gehören auch psychosoziale Arbeit und ein ganzheitliches Konzept. Denn der Patient verlangt mehr als reine Funktionspflege", sagte Wunder und nannte als Vorbild die Palliativmedizin in Frankreich: "Dort gibt es ein Gesetz, das die Palliativmedizin als Schmerzlinderung, Bewahrung der Würde und Unterstützung des Umfeldes definiert." Ambulante und stationäre Betreuung sollten enger verzahnt werden und Menschen, die Freunden oder Angehörigen beim Sterben beistehen, von ihrer Arbeit freigestellt werden.
Um Einfluss auf die Behandlung am Lebensende zu nehmen, kann man schon als Gesunder eine Patientenverfügung aufsetzen. Doch was kann eine Patientenverfügung verfügen, und inwieweit ist sie für die Ärzte bindend? "Sie ist für einen Arzt verbindlich. Der einzige Streitpunkt ist die Reichweite der Patientenverfügung. Ob sie auch außerhalb des Sterbeprozesses Gültigkeit hat oder nicht. Es ist die Frage, inwieweit ein Patient im Vorfeld verfügen kann, was bei Eintreten einer Einwilligungs-Unfähigkeit noch gemacht werden darf", so Klaschik und erhält Zustimmung von Dr. Wunder: "Wir wissen, dass sich der Wille eines Patienten angesichts der Zuspitzung einer gesundheitlichen Situation sehr stark ändern kann. Es gibt immer eine Entwicklung, die keiner vorhersagen kann. Die aktuelle Situation muss neu beurteilt werden angesichts der Patientenverfügung: deswegen Verbindlichkeit nur im Sinne von Beachtung." Hingegen vertrat Prof. Reinhard Merkel, Mitglied der EK, Sachverständiger für die FDP, die Position: "Wenn sich Ärzte nicht an die verbindliche Patientenverfügung halten wollen, ist die Fortsetzung der Behandlung eine strafbare Körperverletzung und Nötigung."
Trotz dieser Kontroversen ist sich die Enquete-Kommission aber in einem einig: Die palliativmedizinische Versorgung der Bevölkerung muss so verbessert werden, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe verklingt.
Die Veranstaltung im Radio: NDR 90,3 sendet eine Zusammenfassung der Veranstaltung am 31.7., 19-20 Uhr, im Abendjournal Spezial.



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