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Forschung

Bundesweite Täterdatei fehlt

Vor dem Gesetz ist Raubgräberei ein Kavaliersdelikt. Wiederholungs"tätern" drohen maximal 2500 Euro Bußgeld. Es gibt auch keine bundesweite Täterkartei. In Bayern und Nordrhein-Westfalen teilen sich Gräber und Grundeigentümer einen archäologischen Fund. Deshalb landen alle verkaufsfähigen Schätze auf den Tresen der dortigen Antiquitätenhändler. In Baden-Württemberg, dem einzigen Bundesland, das sich überhaupt einen Raubgräber-Spezialisten bei der Kripo leistet, kommen jährlich höchstens zehn Fälle zur Anklage, mangels Beweisen wird selten jemand verurteilt.

 

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