Zugvögel: EU-Kommission will gegen die illegale Jagd auf der Insel Malta klagen
Der Rückflug in den Tod
8000 Fallensteller und 14 000 Schützen erwarten die Vögel auf ihrer Zwischenstation im Mittelmeer. Jetzt wächst der Druck gegen die traditionelle Jagd. Denn sie verstößt gegen EU-Recht.
Jedes Jahr im Frühling ziehen Abertausende von Zugvögeln aus ihren Überwinterungsgebieten in Afrika in ihre europäischen Brutquartiere zurück. Als Zwischenstopp auf der anstrengenden Reise steuern viele den kleinen Inselstaat Malta an - direkt auf ihrer Flugroute. Doch dort erwartet die Vögel nichts Gutes: Etwa 14 000 Jäger und 8000 Fallensteller machen Jagd auf die Besucher - allen Gesetzen zum Trotz.
Wegen der anhaltenden Rechtsverletzung hat die EU-Kommission nun beschlossen, Malta vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Europaweit sehen sich damit Vogelschützer in ihrem Kampf gegen die illegale Vogeljagd bestätigt. "Die Frühjahrsbejagung auf Malta ist ein Relikt aus der Vergangenheit", sagt Markus Nipkow, Vogelschutzexperte beim Naturschutzbund (Nabu) Deutschland. "Es wird höchste Zeit, dass Malta seine Gesetze in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung bringt." Malta zieht Vögel an. Mit 246 Quadratkilometern ist Malta eine kleine Insel, für Zugvögel nimmt sie aber eine herausragende Stellung ein. "Sie ist ein klassischer Trittstein", erläutert Nipkow. "Die Vögel rasten dort im Herbst, bevor sie weiter nach Afrika fliegen und im Frühjahr auf ihrem Rückweg nach Europa." Heimisch sind auf der Insel gerade mal 18 Vogelarten. Insgesamt aber lassen sich mehr als 350 Arten dort nachweisen, die aus 38 Herkunftsländern kommend auf der Insel vorübergehend haltmachen.
Dabei finden, schätzt der Nabu, jährlich mindestens 100 000 Tiere den Tod. Sie werden geschossen oder landen in einer der Fallen, in denen sie verenden. Wirtschaftliche Gründe hat die Jagd kaum. Einige werden für die Käfighaltung gefangen, andere als Trophäe erlegt und verkauft. Sonst aber ist die Vogeljagd ein Sport.
Besonders verheerend wirkt sich die traditionelle Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben aus. Die Vögel befinden sich auf dem Rückweg in ihre Brutgebiete; sie werden getötet, kurz bevor sie sich vermehren. "Dies steht in klarem Widerspruch zur EU-Vogelschutzrichtlinie", sagt Nipkow.
Doch auch nach dem EU-Beitritt 2004 weigerte sich die maltesische Regierung, die Jagd zu verbieten. Sie beruft sich auf Ausnahmeregelungen, die während der Beitrittsverhandlungen mit der EU vereinbart worden seien.
Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie sind möglich, allerdings nur, wenn es keine Alternative gibt. Die aber sind nach Ansicht der EU-Kommission vorhanden. So erlaubten die Bestandszahlen eine Jagd auf die Vögel im Herbst. Dann würde wenigstens nicht direkt die nächste Generation beeinträchtigt.
Für die Vogelschützer ist die Durchsetzung der Vogelschutzrichtlinie auch deshalb so wichtig, weil sie befürchten, dass im Schatten der von der Regierung erlaubten Jagd auch andere Arten bejagt werden. Darunter solche, die in Mitteleuropa auf der Roten Liste stehen: der in Europa stark bedrohte Wespenbussard oder Greifvögel wie Rohrweihen und Fischadler.
Vogeljagd ist aber nicht nur in Malta ein Problem. Allein in den Mitgliedsstaaten der EU werden einer Untersuchung aus dem Jahr 2005 zufolge Jahr für Jahr mindestens 100 Millionen Vögel geschossen oder gefangen - völlig legal. Hinzu kommen die illegal gejagten Tiere sowie die verletzten. Sie sind in der Studie genauso wenig erfasst wie die Verluste, die entstehen, wenn die Tiere durch die Bejagung kostbare Energiereserven verlieren und anschließend zu geschwächt sind für den Rückflug in ihre Sommerquartiere.
Tradition hat die Vogeljagd zum Beispiel in Frankreich, Italien und Spanien. "Zum Teil werden dort auch Arten bejagt, deren Bestände andernorts zurückgehen", beklagt Martin Schneider-Jacoby von der Stiftung Euronatur. "Der Kiebitz zum Beispiel, der in Deutschland auf der Roten Liste steht, wird in Frankreich legal bejagt." Größere Probleme sieht der Biologe derzeit in den Nicht-EU-Staaten, vor allem in Südosteuropa. "An der gesamten Adria-Ostküste sind wir durch die legale und illegale Bejagung der Vögel alarmiert", so Schneider-Jacoby. In den Feuchtgebieten von Kroatien, Montenegro, Bosnien und Albanien landeten die Arten, die über das Meer ziehen. Doch statt zur Ruhezone werden die Gebiete für die Vögel zur Todesfalle. In Montenegro etwa werden traditionell Knäkenten gejagt. "Nachdem die Bestände zurückgegangen sind, wurde dort die Jagdsaison bis Mitte März verlängert." Wie wirkungsvoll Schutzzonen sind, zeigen Zahlen aus Montenegro. Nach dem Erlass eines Jagdverbotes am Skutari-See stieg die Zahl der Vögel von 34 000 (2006) auf über 100 000 (2007), berichtet Euronatur. Europaweites Vorbild sei Slowenien: Dort dürfen nur noch sechs Vogelarten geschossen werden, Zugvögel aus anderen Ländern sind grundsätzlich geschützt. "Das ist die konsequente Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie", so Schneider-Jacoby. In der EU sei das Problem der für die Vogelbestände besonders belastenden Frühjahrsjagd mittlerweile gut unter Kontrolle, sagt Schneider-Jacoby.
Ein Verfahren gegen Finnland wurde eingestellt, nachdem dort die Regierung mitgeteilt hatte, die Gesetzgebung an EU-Recht angepasst zu haben. Im Oktober 2007 wurde auch das Verfahren gegen Zypern abgeschlossen. Nur Malta stellt sich stur. Im Oktober vergangenen Jahres erhielt die dortige Regierung ein letztes Warnschreiben von der EU-Kommission mit der Aufforderung, im Frühjahr 2008 keine Jagderlaubnis mehr zu erteilen. Mit einem Monat Verspätung antwortete die maltesische Regierung, legte sich jedoch nicht ausdrücklich auf ein Verbot fest. Die EU-Kommission beschloss Ende Januar, Malta zu verklagen. "Für den Erhalt der Artenvielfalt in der Europäischen Union ist es elementar, dass die Gesetze zur Jagd auf Wildvögel in allen Mitgliedsstaaten eingehalten werden", sagt der EU-Kommissar für Umweltpolitik, Stavros Dimas. Bestätigt der Europäische Gerichtshof die Rechtsverletzung, erhält Malta eine weitere Aufforderung, sein Recht anzupassen. Unterbleibt auch dies, können nach zwei weiteren Verwarnungen Strafgelder verhängt werden.




100. Geburtstag
Axel Springer
Branchenbuch Hamburg







Das Rätsel des Tages



