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Mundschutzpflicht

Schutzmasken können die Ausbreitung des Schweinegrippevirus begrenzen. Als erste Vorsichtsmaßnahme empfehlen die Betriebs- und Werksärzte Firmen, Atemmasken bereitzuhalten. Die Anweisung, Mundschutz zu tragen, sei für Arbeitnehmer verbindlich, so das Wirtschaftsblatt "Impulse". Bei Verstoß drohe eine Abmahnung.

 

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