20.06.12

Einkauf im Ausland 19. Juni 2012, Finanztest 7/2012

Gut durch den Zoll

Auf Einkäufe außerhalb der EU sind meist Steuern und Zoll fällig.

(ftd) Ob übers Internet oder im Urlaub, die Deutschen shoppen jenseits der Grenzen. Fast jeder zehnte Deutsche kauft in Internetshops im Ausland: PC-Spiele aus den USA, Elektronik aus China, die Armbanduhr aus Bangkok, alles zum kleinen Preis. Die Zeitschrift Finanztest hilft in ihrer aktuellen Ausgabe, Ärger mit den Behörden zu vermeiden – mit einem Überblick über Steuer- und Zollregeln.

Abgabenfrei in der Europäischen Union

Besonders einfach ist das grenzenlose Shoppen innerhalb der Europäischen Union. Da gelten die gleichen Reklamationsrechte wie daheim und Einfuhren bleiben fast immer abgabenfrei.

Eine der Ausnahmen ist Kaffee. Deutschland erhebt 2,19 Euro Kaffeesteuer pro Kilo. Noch 2007 hatten hunderte Genießer, die ihre Bohnen in Holland bestellten, plötzlich das Hauptzollamt am Hals. Diese Gefahr besteht nicht mehr: Seit 2010 müssen Händler in der EU selbst die Steuer abführen, wenn sie Kaffee nach Deutschland versenden.

Knappe Grenzen für Nicht-EU-Länder

Für Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern liegt die Freimenge sehr niedrig: Nur Waren bis zum Wert von 22 Euro sind frei, bei Geschenken von privat an privat 45 Euro. Auf alles darüber sind Abgaben fällig: Einfuhrumsatzsteuer und ab 150 Euro zusätzlich Zoll.

Steuer. Die Umsatzsteuer – sie heißt auch Mehrwertsteuer – beträgt meist 19 Prozent, bei einigen Waren wie Büchern 7 Prozent. Fällig wird sie nicht nur auf den Warenwert, sondern auf den Gesamtpreis mit Versandkosten und Zollgebühren. Kassiert wird nur, wenn der fällige Betrag über 5 Euro liegt. Damit sind in der Praxis Waren bis 26,30 Euro steuerfrei.

Zoll. Die Höhe des Zolls hängt von der Ware ab, von Preis, Herkunftsland und Material. Je nachdem, ob ein Schuh aus Leder, Stoff oder Plastik besteht, fallen andere Sätze an. Ein Schuh aus der Schweiz wird anders verzollt als einer aus Hongkong. Wer schon vor der Bestellung Bescheid wissen möchte, ruft beim Zoll an: 03 51/44 83 45 10.

Beispiel: Eine Armbanduhr aus Asien kostet 179 Euro und der Versand 4,95 Euro. Dann hat der Käufer nur 80 Cent an den Zoll zu zahlen. Darauf 19 Prozent Umsatzsteuer ergeben 35,10 Euro, macht zusammen 219,85 Euro.

Jedes Paket muss eine Zollinhaltserklärung tragen. Dort nennt der ausländische Händler Inhalt und Wert. Schummeleien sind riskant. Passen Verpackung, Gewicht oder Volumen nicht zum angeblichen Inhalt, öffnen die Zöllner das Paket.

Oft sind die Angaben ungenau oder fehlen. Dann schickt der Zoll dem Käufer einen Brief. Er soll ein Belege zum Kauf einreichen, etwa Rechnungen oder Kontoauszüge, oder bei der nächsten Zollstation erscheinen und den Wert der Waren belegen. Wenn es nicht anders geht, schätzen die Zöllner den Wert.

Einreise aus EU-Staaten

Andere Freigrenzen gelten, wenn der Käufer die Sachen persönlich einführt, zum Beispiel bei der Rückkehr aus dem Urlaub. Wer aus einem EU-Land einreist, muss den Zoll nicht fürchten. Einfuhren sind abgabenfrei. Grenzen setzt nur der Verdacht, der Käufer könne mit den Waren ein Gewerbe betreiben. "Bei Zigaretten vermuten wir ab etwa 800 Stück gewerbliches Handeln", berichtet Thomas Molitor vom Hauptzollamt Koblenz. "Das ist aber nur ein Richtwert."

Der Richtwert für Tabak ist 1 Kilo, bei Spirituosen sind es 10 Liter, bei Wein 90 Liter. Wer mehr dabei hat, muss nachweisen, dass die Ware nur dem Privatgebrauch dient. Bei Kaffee sind 10 Kilo steuerfrei.

Einreise aus Nicht-EU-Staaten

Klare Grenzen gelten bei der Rückkehr aus Staaten, die nicht zur EU gehören: 200 Zigaretten, 250 Gramm Tabak, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, 1 Liter Alkohol über 22 Volumenprozent – aber nur für Käufer ab 17 Jahre. Kaffee ist bis 500 Gramm erlaubt. Andere Waren bleiben bis 300 Euro abgabenfrei, bei Flug- oder Schiffsreisen 430 Euro. Dabei zählt der Wert mit ausländischer Umsatzsteuer. Für Kinder unter 15 Jahren beträgt die Grenze 175 Euro.

Hat der Urlauber mehr, sind bis zu einem Wert von 700 Euro oft pauschal 17,5 Prozent Abgaben fällig. Für viele Länder gelten sogar nur 15 Prozent – nicht aber für die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan. Bei mehr als 700 Euro Warenwert fallen Zoll und Umsatzsteuer an.

Freigrenze nicht übertragbar

Reisen mehrere Menschen zusammen, dürfen sie trotzdem ihre Freigrenzen nicht addieren. Wenn sich zum Beispiel ein Rennradler für 120 Euro ein Trikot aus der Schweiz mitbringt und sein Kumpel einen Satz Laufräder für 400 Euro, bleibt das Trikot durch die 300-Euro-Freigrenze abgabenfrei, die Laufräder nicht.

Dasselbe gilt, wenn ein Ehepaar sich ein Notebook für 700 Euro kauft. Da es nicht geteilt werden kann, wird es einem Ehepartner zugeordnet. Abgaben fallen dann nicht nur auf die 400 Euro über der Freigrenze an, sondern auf den Kaufpreis von 700 Euro.

Waren oberhalb der Freigrenzen muss der Urlauber melden – auch eine Enkelin, die bei den Großeltern in Istanbul war und nun das Geburtstagsgeschenk im Koffer hat. Das Argument, das neue Handy sei in Deutschland gekauft, beeindruckt Zöllner nicht. Wer teure, neuwertige Geräte mit in den Urlaub nimmt, sollte den Kaufbeleg dabeihaben oder sie vorher beim Zoll anmelden. Sonst verlangt die Behörde gleich doppelte Einfuhrabgaben, weil sie von Schmuggel ausgeht.

Vorsicht Fälschungen

Vorsicht gilt bei gefälschter Markenware. Der Zoll kann sie beschlagnahmen und die Markenfirma verständigen. Die wird eine Unterlassungserklärung vom Käufer verlangen. Ware und Geld sind futsch, zudem stellt der Firmenanwalt eine Rechnung.

Gut die Hälfte aller Fälschungen, die der Zoll sicherstellt, kommen aus China, ein weiteres Viertel aus Hongkong. Erwischt werden Urlauber vor allem mit Handtaschen, Sonnenbrillen, Uhren, Schuhen und Bekleidung. Auch im Internet gibt es viel angebliche Markenware. Die ist auch für Laien oft leicht erkennbar: am verführerisch niedrigen Preis.

Finanztest-Tipps:

Europa. Innerhalb der EU können Sie problemlos abgabenfrei einkaufen, solange die Sachen für Ihren Privatgebrauch sind.

Zoll. Waren aus Staaten außerhalb der EU sind nur bis 22 Euro abgabenfrei. Für alles darüber sind meist 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, ab 150 Euro auch Zollgebühren. Einfach einen geringeren Wert anzugeben, ist riskant. Der Zoll kontrolliert verdächtige Pakete.

Information. Fragen Sie vor der Bestellung beim Zoll, welche Abgaben fällig werden: Tel. 03 51/44 83 45 10.

Hilfe. Ist ein im EU-Ausland gekauftes Gerät defekt und legt sich der Händler quer, können Sie das Europäische Verbraucherzentrum einschalten (Tel. 07851/991480 oder www.eu-verbraucher.de ). Die Hilfe ist kostenlos.